Pressespiegel: “Landowsky bleibt der Pate des Berliner Bankenskandals.”
Donnerstag, 12. August 2010Mit einer Grundsatzentscheidung zum Untreue-Straftatbestand hat das Bundesverfassungsgericht am 11. August 2010 die Verurteilung von Klaus-Rüdiger Landowsky und anderer ehemaliger Bankmanager durch das Berliner Landgericht aufgehoben.
Hier finden Sie dazu meine Stellungnahmen in der Berliner Presse:
Die Welt - Mittwoch, den 11. August 2010
“Frank Zimmermann, der Vorsitzender des damaligen Untersuchungsausschusses zur Bankenaffäre war, zeigte sich enttäuscht. Der Beschluss sei “eine Erschwernis im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität”. Sollte es bei einer erneuten Verhandlung vor dem Berliner Landgericht zu einem Freispruch für Landowsky und die vier weiteren Manager kommen, müsse das Wirtschaftsstrafrecht reformiert werden. Für die Allgemeinheit sei ein großer Schaden entstanden, sagte Zimmermann. “In der Bevölkerung entsteht dann der Eindruck, dass niemand dafür verantwortlich gemacht wird.” Er sehe Landowsky durch das Urteil nicht rehabilitiert: “Er bleibt der Pate des Berliner Bankenskandals.” [Weiterlesen]
BerlinOnline (Berliner Zeitung, Berliner Kurier) - Mittwoch, den 11. August 2010
“Der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann, einst Chef des Untersuchungsausschusses zur Bankenaffäre, ging weiter. Er forderte vom Land Berlin, auf Bundesebene für eine Gesetzesverschärfung zu sorgen. «Falls die jetzigen Gesetze auch bei den anstehenden Gerichtsverhandlungen nicht greifen, sollte Berlin eine Bundesratsinitiative zur Reform des Wirtschaftsstrafrechtes auf den Weg bringen», sagte Zimmermann dem Blatt. Im Kern gehe es um eine Verschärfung des Untreue-Paragrafen.” [Weiterlesen]
Taz - Mittwoch, den 11. August 2010
“Weniger optimistisch ist SPD-Rechtsexperte Frank Zimmermann. “Das ist ein Rückschlag für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität”, sagte Zimmermann, der auch im Untersuchungsausschuss zum Bankenskandal saß. Zwar sei es nicht schwer, die Kausalität zwischen Kreditvergabe und dem Schaden für die Bank nachzuweisen. Der Nachweis über die Schadenshöhe stelle die Gerichte möglicherweise aber vor Probleme.” [Weiterlesen]
