Frank Zimmermann


Archiv für die Kategorie „Bankenskandal“

Die Koalition hat heute auf Initiative der SPD einen Antrag zur Verschärfung der Managerhaftung ins Abgeordnetenhaus eingebracht. „Insbesondere die Landowsky-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat gezeigt, dass die Haftung für ruinöses Finanzgebaren von Managern großer Banken und Unternehmen neu geregelt werden muss. Denn der Untreue-Tatbestand im Strafgesetzbuch ist für diese Fälle kaum noch anwendbar. Aber einen Freibrief für unseriöses Finanzvorstände darf es nicht geben“, so der SPD-Abgeordnete und ehemalige Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Bankenskandal, Frank Zimmermann.

Die SPD-Fraktion fordert daher eine Bundesratsinitiative, die darauf abzielt, das Wirtschaftsstrafrecht zu verschärfen. Insbesondere soll die Haftung von Managern erweitert und präzisiert werden. Dazu kann zählen, dass die Sorgfaltspflichten um eine Strafbarkeitsnorm ergänzt werden oder dass ein Gefährdungstatbestand geschaffen wird, der öffentliches Vermögen besser vor Risikogeschäften schützt. Daneben will die SPD-Fraktion die Verlagerung von Risikogeschäften der Finanzinstitute in Zweckgesellschaften außerhalb der eigenen Bilanz einschränken.

Schließlich soll auch die zivilrechtliche Haftung von Managern so verschärft werden, dass die Geschädigten ihren Schaden effektiver durchsetzen können. „Wir wollen nicht hinnehmen, dass diese Personen einen großen Schaden anrichten und dafür nicht belangt werden können. Deshalb müssen diese Regelungen so schnell wie möglich verschärft werden“, so Zimmermann abschließend.

Den Antrag im Volltext können Sie hier einsehen.

Die Pressemitteilung der SPD-Fraktion finden Sie hier zum Download.

Zum Freispruch im Untreue-Prozess gegen Klaus-Rüdiger Landowsky erklärt der SPD-Abgeordnete und ehemalige Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Bankenskandal, Frank Zimmermann:

“Dass Klaus-Rüdiger Landowsky und die übrigen Banker nun strafrechtlich nicht belangt werden, ist unbefriedigend und stört den Rechtsfrieden erheblich. Mindestens vier Milliarden Euro Schaden hat der Bankenskandal verursacht. Die Allgemeinheit muss teuer bezahlen, was die Bankvorstände seinerzeit angerichtet hatten. 1,75 Milliarden musste das Land bereits 2001 als Kapital der ruinierten Bank zuführen, 2,2 Milliarden Euro sind seither aufgrund der Garantien an die Sorglos-Fonds geflossen. Nicht mitgerechnet sind die 1,8 Milliarden Euro für den Rückkauf von Fondsanteilen, weil das Land dafür einen gewissen Gegenwert erhalten hat. Die Bilanz wird sich vermutlich noch verschlechtern, denn die Garantien für die verbliebenen privaten Fondszeichner laufen teilweise noch bis 2030.

Diese enorme Schädigung des Landesvermögens wurde im wesentlichen verursacht durch das Fondsgeschäft der Bankgesellschaft von 1994 bis 1999. Die marktunüblichen Garantien hatten die Anleger völlig risikofrei gestellt und dafür die Bank an den Rand des Abgrunds getrieben. Der Verantwortliche im Konzernvorstand war Klaus Landowsky. Die nunmehr Freigesprochenen waren an den Beschlüssen über die Garantiefonds maßgeblich beteiligt. Das Geld könnte das Land gut gebrauchen für die Sanierung von Kitas, Schulen und Straßen.

Angesichts dieses Schadens erscheinen die Behauptungen Landowskys wie blanker Hohn. Er sagt bewusst die Unwahrheit, um die Öffentlichkeit über seine Rolle zu täuschen. Die Berlinerinnen und Berliner lassen sich aber nicht ins Bockshorn jagen. Sie haben das politische Urteil über Landowsky längst gesprochen.

Der Grund für Urteil des Gerichts ist ein Wandel in der Rechtsprechung des  Bundesverfassungsgerichts, das mitten im Verfahren neue Hürden für die Beweisführung aufgestellt hat. Es hat damit die bereits vom BGH bestätigte Verurteilung aufgehoben. Warum es ausgerechnet in Zeiten milliardenschwerer Rettungsaktionen für Pleitebanken die Bestrafung von verantwortlichen Managern erschwert, bleibt ein Geheimnis. Im Ergebnis ist der Tatbestand der Untreue gemäß Paragraph 266 StGB auf derartige Fälle nur noch sehr eingeschränkt anwendbar – eine unerträgliche Lücke im Wirtschaftsstrafrecht.

Sollte sich der Freispruch im Revisionsverfahren bestätigen, muss das Strafrecht geändert werden. Einen Freibrief für Banker, die bewusst fremdes Vermögen gefährden, darf es nicht geben. Der Bundesgesetzgeber muss einen anwendbaren Tatbestand schaffen, der insbesondere auch das öffentliche Vermögen besser schützt.”

Am Dienstag, den 8. Februar 2011 hat der Senat beschlossen, auf einen Verkauf der Berliner Immobilien Holding (BIH) zu verzichten. Ausschlaggebend für die Entscheidung war die Weigerung der Kapitalgeber, öffentlich genannt zu werden. Damit kam ein Verkauf nicht mehr infrage, denn Klaus Wowereit stellte klar: “Wir sind absolute Transparenz schuldig, und dafür stehen wir auch.”

Aus Anlass der aktuellen Debatte finden Sie hier einen Artikel von Kristina Pezzei aus der taz vom 7. Februar 2011 mit grundlegenden Informationen zur Berliner Immobilen Holding:

Was ist die BIH? (more…)

Landowsky wird nicht rehabilitiert

Montag, 24. Januar 2011

Zum aktuellen Prozess gegen Klaus-Rüdiger Landowsky hier ein aktueller Artikel der taz vom 23. Januar 2011:

Landowsky bleibt nur sich treu

“Landowsky wird nicht dadurch rehabilitiert, dass er nun wahrscheinlich freigesprochen wird”, sagt der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann. Er hat den Untersuchungsausschuss zum Bankenskandal geleitet. Der einstige CDU-Strippenzieher sollte sich nach Ansicht Zimmermanns nicht zu früh freuen: Der SPD-Politiker denkt über eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts nach - konkret: des Straftatbestands der Untreue. Über den Gesetzesvorstoß will er mit Kollegen und Experten in den nächsten Wochen beraten.

Mit einer Grundsatzentscheidung zum Untreue-Straftatbestand hat das Bundesverfassungsgericht am 11. August 2010 die Verurteilung von Klaus-Rüdiger Landowsky und anderer ehemaliger Bankmanager durch das Berliner Landgericht aufgehoben.

Hier finden Sie dazu meine Stellungnahmen in der Berliner Presse:

Die Welt - Mittwoch, den 11. August 2010
“Frank Zimmermann, der Vorsitzender des damaligen Untersuchungsausschusses zur Bankenaffäre war, zeigte sich enttäuscht. Der Beschluss sei “eine Erschwernis im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität”. Sollte es bei einer erneuten Verhandlung vor dem Berliner Landgericht zu einem Freispruch für Landowsky und die vier weiteren Manager kommen, müsse das Wirtschaftsstrafrecht reformiert werden. Für die Allgemeinheit sei ein großer Schaden entstanden, sagte Zimmermann. “In der Bevölkerung entsteht dann der Eindruck, dass niemand dafür verantwortlich gemacht wird.” Er sehe Landowsky durch das Urteil nicht rehabilitiert: “Er bleibt der Pate des Berliner Bankenskandals.” [Weiterlesen]

BerlinOnline (Berliner Zeitung, Berliner Kurier) - Mittwoch, den 11. August 2010
“Der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann, einst Chef des Untersuchungsausschusses zur Bankenaffäre, ging weiter. Er forderte vom Land Berlin, auf Bundesebene für eine Gesetzesverschärfung zu sorgen. «Falls die jetzigen Gesetze auch bei den anstehenden Gerichtsverhandlungen nicht greifen, sollte Berlin eine Bundesratsinitiative zur Reform des Wirtschaftsstrafrechtes auf den Weg bringen», sagte Zimmermann dem Blatt. Im Kern gehe es um eine Verschärfung des Untreue-Paragrafen.” [Weiterlesen]

Taz - Mittwoch, den 11. August 2010
“Weniger optimistisch ist SPD-Rechtsexperte Frank Zimmermann. “Das ist ein Rückschlag für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität”, sagte Zimmermann, der auch im Untersuchungsausschuss zum Bankenskandal saß. Zwar sei es nicht schwer, die Kausalität zwischen Kreditvergabe und dem Schaden für die Bank nachzuweisen. Der Nachweis über die Schadenshöhe stelle die Gerichte möglicherweise aber vor Probleme.” [Weiterlesen]

rbb-online.de - Mittwoch, den 11. August 2010

Die Diskussion um den Berliner Bankenskandal und die Aufklärung im parlamentarischen Untersuchungsausschuss beschäftigen auch heute noch viele Besucher meiner Website.

Im Folgenden sollen die gestellten Fragen und meine Antworten dazu dokumentiert werden.

Den Artikel sowie eine Kurzfassung des Untersuchungsberichts finden sie hier oder in der Rubrik “Bankenskandal”.

Frage 1:
“Warum haben Politiker so spät etwas gemerkt?”

Antwort 1:
“Politik hat sich von der Gründung bis zur Schieflage der Bankgesellschaft im Jahr 2000 von falschen Prämissen und Zielen leiten lassen. Die Pläne, nach der Wende eine Großbank in Berlin aufzubauen, waren von Anfang an zum Scheitern verurteilt.” [weiterlesen]

Frage 2:
“Kann es sein, dass die kriminellen Machenschaften nicht von der Bankenaufsicht bemerkt wurden?”

Antwort 2:
“Die Arbeit der Bankenaufsicht im Verlauf der Krise der Bankgesellschaft war fragwürdig. Das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAKred) musste bereits frühzeitig Anhaltspunkte gehabt haben, aufgrund derer es Sonderprüfungen veranlasst hat.” [weiterlesen]

Frage 3:
“Gibt es eine ungefähre Abschätzung, welche Kosten dem Land Berlin durch den Bankenskandal entstanden sind?”

Antwort 3:
“Der finanzielle Schaden aus dem Berliner Bankenskandal ist noch nicht abschließend zu beziffern. Viel hängt davon ab, ob und zu welchem Preis die Anteile des Landes an den Immobilienfonds der ehemaligen Bankgesellschaft am Markt verwertet werden können.” [weiterlesen]

Zum Auftakt des Prozesses zum Berliner Bankenskandal am Montag, den 22. Juni 2009 finden Sie hier eine Zusammenstellung der Presseberichte.

Inforadio (Montag, den 22.06.2009)
Der Vorsitzende des damaligen Untersuchungsausschusses zur Bankenaffäre, Frank Zimmermann, hat das heute beginnende Gerichtsverfahren begrüßt.
Im Inforadio sagte Zimmermann, nun würden alle wesentlichen Aspekte des Skandals behandelt, da alle Hauptbeteiligten vor Gericht stünden - das sei ein großer Erfolg.

[Weiter zum Radiointerview - Audiodatei]


ZDF - heute Nachrichten
(Montag, den 22.06.2009)

[Weiter zum Interview - ZDF-Mediathek]


Berliner Kurier - Kommentar
(Dienstag, den 23.06.2009)

In der print-Ausgabe des Berliner Kuriers erschien am Dienstag, den 23.06.2009 ein Kommentar unter dem Titel

Blaupause der Finanzkrise

Von Frank Zimmermann

“Aus heutiger Sicht erscheint der Skandal um die Bankgesellschaft wie eine Blaupause der Finanzmarktkrise. Damals waren riskante Immobilienfonds, heute riskante Hypothekengeschäfte Auslöser der Misere, ansonsten das gleiche Problem: Privatvermögen sollen gewinnbringend angelegt werden, Banken buhlen um dieses Kapital, machen Angebote, die Nachfrage steigt und kann irgendwann nicht mehr seriös befriedigt werden. Dann werden Immobilien oder Hypothekenbriefe hoffnungslos überbewertet, um sie in Fonds oder Wertpapieren auf dem unersättlichen Geldanlagemarkt zu verkaufen. Am Ende haben die Banken Milliardenforderungen in ihren Büchern, denen keine Werte mehr gegenüberstehen. Die Blase platzt.

Das globale Anlagekapital wird auch künftig nach Rendite streben. Es muss durch eine neu zu schaffende internationale Finanzaufsicht kontrolliert werden. Und der Staat muss sich das Geld zurückholen, was er den Finanzmärkten zur Verfügung stellt - durch Besteuerung der Börsenumsätze.”

Pressemitteilung vom 21.11.2008

Der SPD-Abgeordnete Frank Zimmermann erklärt zur Eröffnung des Strafverfahrens gegen Klaus-Rüdiger Landowsky:

„Die Anklage trifft den Kern des Bankenskandals. Der Löwenanteil des Gesamtschadens geht auf das Fondsgeschäft zurück. Die marktunüblichen Garantien hatten die Anleger „rundum sorglos“ gemacht und dafür die Bank ruiniert. Die Angeklagten, u.a. Herr Landowsky und Herr Schoeps, waren an den entscheidenden Beschlüssen über die Garantiefonds maßgeblich beteiligt. Zu diesem Ergebnis kam auch der Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses. Jetzt muss das Gericht entscheiden, was das strafrechtlich bedeutet. (more…)

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses können Sie hier abrufen.

Der Tagesspiegel, 4.2.2004

Der Berliner Banken-Skandal ist reif für die Bühne, findet der SPD-Politiker Frank Zimmermann – und hat ein Drama daraus gemacht

Der Skandal um die Berliner Bankgesellschaft als Drama in sechs Akten, verdichtet von Frank Zimmermann. Der SPD-Abgeordnete leitet den Untersuchungsausschuss zur Banken-Affäre im Berliner Parlament. Vorgetragen wurde das Stück allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Zimmermann berichtete seiner Fraktion kürzlich in dieser Form vom Stand der Dinge. Weil die meisten beim Bankgesellschafts- Komplex kaum noch durchblicken, hat er die Ereignisse gebündelt. Was dabei herauskam, ist zu schön, um es dem breiten Publikum vorzuenthalten. Also, Vorhang auf:

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