Frank Zimmermann


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Aus einer Rede vor dem Plenum des Abgeordnetenhauses, 15. Sitzung

Die Rede im Original finden Sie hier in der Parlamentsdokumentation.

In der Föderalismusreform I hat Berlin sehr erfolgreich an der Erarbeitung der Ergebnisse mitgewirkt. Klaus Wowereit hat dort eine Reihe von Vorschlägen eingebracht, die gewirkt haben. Ich bin sicher, auch in der Föderalismusreform II, in der zweiten Kommission, wird Berlin mit seinen Vertretern höchst aktiv mitwirken und zum Erfolg beitragen.

Berlin hat bereits jetzt Vorschläge unterbreitet und ist nicht sprachlos geblieben. Wir haben bereits eine Reihe von Vorschlägen, die der Regierende, die auch der Finanzsenator unterbreitet hat: zur Steuerverteilung, zum Primärsteueraufkommen, zur Steuerverwaltung. Sie sind in die Diskussion eingeflossen. Sie sind jedenfalls in Runden, in denen nahezu alle wichtigen Beteiligten zugehört haben, vorgetragen worden.

Also: Der Senat ist hier aktiv. Wir wollen auf parlamentarischer Ebene mit unserem Antrag einige Leitplanken einziehen für diese Debatte, damit das auch in unserer Diskussion deutlich wird.
Wenn man die Kommission wirklich zum Erfolg führen will, dann darf man keine allzu starren Festlegungen machen. Man muss offen sein für die Debatte. Man muss auch die Sachverständigen hören und die Vorschläge prüfen, bevor man zu allzu frühen Festlegungen kommt. Wir haben genügend Offenheit drin. Es gibt einige Leitplanken. Die CDU fordert bestimmte Bekenntnisse, und diese Bekenntnisse sind falsch, wenn man die Sache zum Erfolg führen will.

Was sind unsere Ziele, die wir haben? – Wir wollen erstens die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen sichern. Da sind sicherlich alle Parteien einer Meinung. Wir wollen einen handlungsfähigen Staat, wir wollen keinen, der sich auf seine Kernfunktionen zurückzieht, sondern er soll in den Leistungsbereichen leistungsfähig bleiben.

Wir wollen zweitens eine aufgabengerechte Verteilung der Steuereinnahmen. Das ist die entscheidende Frage, die wir diskutieren müssen. Es geht um die primäre Steuerverteilung und um die Strukturgerechtigkeit. Und da bitte ich darum, etwas zur Kenntnis zu nehmen, was z. B. Professor Schneider dort eingeführt hat. Ich will einen Satz von dem, was Herr Schneider ausführlich dargestellt hat, zitieren. Das beschreibt das, worum es uns im Kern geht, dass nämlich:
“Angesichts erheblicher Strukturunterschiede zwischen den einzelnen Ländern reicht es allein nicht aus, eine nach den Aufgaben orientierte Bemessung zur Erfüllung der erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen, sondern es geht darum, das Verfassungsgebot einer hinreichenden Finanzausstattung der Länder nach dem Prinzip der Aufgaben- und der Funktionsgerechtigkeit durch den Grundsatz der Strukturgerechtigkeit zu ergänzen.”

Wir können nicht allein nach den Aufgaben gehen, die haben alle Länder. Wir müssen die unterschiedlichen Voraussetzungen, die die unterschiedlichen Länder haben, bei der primären Steuerverteilung vermutlich schon berücksichtigen. Das ist ein interessanter Vorschlag, den wir auch dort näher verfolgen können.

Ein weiteres Ziel ist eine neue Schuldenregel. Es ist wohl unumstritten, dass der alte § 115 so nicht funktioniert. Da ist aber die Diskussion in vollem Gange, da kann man keine Festlegung treffen. Wir können nur sagen: Ein absolutes Schuldenverbot für die Länder kann es nicht geben. Eine absolute, starre Schuldengrenze kann es nicht geben. Es müssen auch künftig Spielräume für die Länder existieren, konjunkturell zu reagieren und auch mit fiskalischen Mitteln zu agieren.

Also: Aufgabengerechte Verteilung der Steuern, Gestaltungsspielräume der Länder sichern, eine Reform des § 115, der eine neue Schuldenregel beinhaltet, der aber keine allzu starre, sondern wie Steinbrück sagen würde, eine „atmende Regel“ enthält. Und alles Weitere, ob es einen Stabilisierungsfonds gibt, ob es ein Frühwarnsystem geben muss, das kann man jetzt nicht bis ins letzte Detail festlegen. Das muss den Debatten überantwortet bleiben. Ich bin sicher, dass dort eine Lösung gefunden wird.

Ich will zum Schluss eine entscheidende Position für uns – ich glaube gemeinsam für die Koalition – festhalten. Wir müssen sicherstellen, dass am Prinzip des solidarischen Föderalismus festgehalten wird und dass es keinen ruinösen Wettbewerb gibt, keine Steueroasen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass diese Verfassungsprinzipien auch künftig erhalten bleiben, jedenfalls aus Berliner Sicht.

Der Solidarpakt II ist mit dem jetzigen Finanzausgleich in seinen wesentlichen Zügen bis 2019 festgeschrieben. Es wird vermutlich am Länderfinanzausgleich und auch am Solidarpakt II keine Änderung geben. Ich kann nur sagen, aus Berliner Sicht ist das die richtige Herangehensweise. Wir müssen an den Strukturen arbeiten, am primären Steueraufkommen. Daran werden unsere Vertreter in der Kommission mitwirken.

Antrag
der Fraktion der SPD und der Linksfraktion
Föderalismusreform II sozial gerecht und im Berliner Interesse ausgestalten
(Drucksache 16/0654, 20.06.2007)

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
I. Die Vertreter des Landes Berlin in der durch Bundestag und Bundesrat eingesetzten gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismusreform II) werden aufgefordert, sich für folgende Positionen einzusetzen bzw. diese in die Arbeit der Kommission einzubringen:
1 Berlin wird sich bei der Föderalismusreform II für den zweiten Schritt der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung engagieren - für die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und für die weitere Stärkung der Effizienz unseres Bundesstaates - und zwar sowohl im Interesse des Landes im Hinblick auf die Bewältigung seiner außergewöhnlichen Haushaltslage, als auch wie beim ersten Reformschritt im längerfristigen Interesse der gesamten Ländergemeinschaft an Instrumentarien zum Umgang mit Haushaltskrisen im Bundesstaat. Der Solidarpakt II und der ebenfalls bis 2019 vereinbarte Finanzausgleich sind in ihren finanziellen Wirkungen zu erhalten.

2 Voraussetzung für eine verfassungsrechtliche Verschuldungsgrenze ist die nachhaltigen Entschuldung der Länder. Ohne gleiche Ausgangsbedingungen bei den Schuldenständen der Länder und einem mit der Maßgabe überarbeiteten Konnexitätsprinzip (Artikel 104a GG), dass die Länder künftig eine bedarfsgerechte Finanzierung der ihnen durch Bundesgesetzen zugewiesenen Aufgaben erhalten (”Wer-bestellt-bezahlt”-Regelung) wird eine stabile Haushaltswirtschaft nicht möglich sein. Zur Herstellung gleicher Ausgangsbedingungen bei den Schuldenständen der Länder kann z.B. für alle Länderschulden ein Altschuldentilgungsfonds eingerichtet werden.

3 Dabei unterstützt Berlin die Überlegungen, die Verschuldung von Bund und Ländern künftig deutlich zu begrenzen und Art. 115 GG sowie die Landesverfassungen entsprechend zu gestalten. Die Haushaltspolitik des Staates muss sich dabei aber auch weiter an der Wahrung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gemäß Art 115 und Art. 109 orientieren. Hierfür muss jedenfalls ein ausreichender konjunktureller Verschuldungsspielraum zur Verfügung stehen. Eine Vorsorgeregelung ist zu prüfen (ggf. Rücklage zum Ausgleich für starke konjunkturelle Einnahmeschwankungen und Sonderbedarfe).

4 Die Bedingungen für Kreditaufnahmen müssen präzisiert werden. Das gilt auch für den Begriff der Investitionen, vor allem hinsichtlich einer Beschränkung auf Nettoinvestitionen als Grenze der Kreditaufnahme und einer möglichen Berücksichtigung von Ausgaben im Bildungs- und Wissenschaftsbereich.

5 Das Prinzip eines solidarischen Föderalismus, in dem die wirtschaftlich und finanziell starken Länder die schwächeren Bundesländer stützen und in dem soziale Standards und Leistungen unter Berücksichtigung des Verfassungsprinzips der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gestaltet werden, darf nicht in Frage gestellt werden. Ein bundesstaatlich funktionsfähiger politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Wettbewerb setzt daher voraus, dass Bund, Länder und Gemeinden grundsätzlich gleichermaßen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Ein ruinöser Steuerwettbewerb der Gebietskörperschaften im Bereich der jetzigen Bundessteuern kann deshalb keine Zustimmung finden. Ein sozialer Bundesstaat verträgt keine Steueroasen. Wettbewerbselemente im föderalen System sind unter diesen Voraussetzungen z.B. auch im Bereich der Kommunal- und Landessteuern möglich.

6 Sozialleistungsgesetze des Bundes müssen auch weiterhin grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet einheitlich gelten - ein Abbau sozialer Grundstandards durch Öffnungsklauseln ist abzulehnen. Dies schließt eine sachgerechte Stärkung regionaler Gestaltungsmöglichkeiten nicht aus.

7 Im Sinne von gleichmäßiger, vollständiger und gerechter Steuererhebung sollte eine Bundessteuerverwaltung geschaffen werden. Die Steuererhebung darf kein Mittel von Regionalpolitik sein. Die Übernahme der Verwaltung der Bundessteuern durch den Bund erfordert Übernahme des Landespersonals und der Versorgungslasten.

8 Dabei muss es zu einer aufgabenadäquaten Finanzausstattung der Länder durch den Bund kommen. Unter diesen Voraussetzungen sollte eine deutliche Vereinfachung der bundesstaatlichen Finanzbeziehungen erörtert werden. Die eigenständige Haushaltswirtschaft der Länder gem. Art 109 GG ist nicht zur Disposition zu stellen.

9 In der Föderalismusreform II müssen auch Vorschläge zur Verbesserung der Steuerbasis der öffentlichen Hand diskutiert werden. Dabei sollte es auch darum gehen, welchen Beitrag eine an europäische Erfahrungen angepasste Besteuerung z.B. von höheren Einkommen, Vermögen und Börsenumsätzen für den Schuldenabbau leisten kann.

10 Unterschiedliche Belastungen der Länder, z.B. mit Kosten der Hochschulausbildung, müssen zwischen den Ländern ausgeglichen werden.

11 Berlin regt an, im Rahmen der Arbeit in der Föderalismuskommission II auch über Fragen der Neuordnung des Bundesgebiets im Zusammenhang mit finanziellen Erleichterung für Länderfusionen nachzudenken.

12 Als Beitrag zu höherer Effizienz und Effektivität der staatlichen Aufgabenwahrnehmung ist das Berlin-Bonn-Gesetz mit seiner 17 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr zeitgemäßen Aufteilung der Bundesministerien zwischen Berlin und Bonn auf den Prüfstand zu stellen.

II. Der Senat wird aufgefordert, das Abgeordnetenhaus regelmäßig über den
Beratungsstand zur Föderalismusreform zu unterrichten.

Berlin, den 20. Juni 2007

Müller Zackenfels Zimmermann
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

Bluhm Liebich
und die übrigen Mitglieder der Linksfraktion