Föderalismusreform II sozial gerecht gestalten
Montag, 16. Juli 2007Aus einer Rede vor dem Plenum des Abgeordnetenhauses, 15. Sitzung
Die Rede im Original finden Sie hier in der Parlamentsdokumentation.
In der Föderalismusreform I hat Berlin sehr erfolgreich an der Erarbeitung der Ergebnisse mitgewirkt. Klaus Wowereit hat dort eine Reihe von Vorschlägen eingebracht, die gewirkt haben. Ich bin sicher, auch in der Föderalismusreform II, in der zweiten Kommission, wird Berlin mit seinen Vertretern höchst aktiv mitwirken und zum Erfolg beitragen.
Berlin hat bereits jetzt Vorschläge unterbreitet und ist nicht sprachlos geblieben. Wir haben bereits eine Reihe von Vorschlägen, die der Regierende, die auch der Finanzsenator unterbreitet hat: zur Steuerverteilung, zum Primärsteueraufkommen, zur Steuerverwaltung. Sie sind in die Diskussion eingeflossen. Sie sind jedenfalls in Runden, in denen nahezu alle wichtigen Beteiligten zugehört haben, vorgetragen worden.
Also: Der Senat ist hier aktiv. Wir wollen auf parlamentarischer Ebene mit unserem Antrag einige Leitplanken einziehen für diese Debatte, damit das auch in unserer Diskussion deutlich wird.
Wenn man die Kommission wirklich zum Erfolg führen will, dann darf man keine allzu starren Festlegungen machen. Man muss offen sein für die Debatte. Man muss auch die Sachverständigen hören und die Vorschläge prüfen, bevor man zu allzu frühen Festlegungen kommt. Wir haben genügend Offenheit drin. Es gibt einige Leitplanken. Die CDU fordert bestimmte Bekenntnisse, und diese Bekenntnisse sind falsch, wenn man die Sache zum Erfolg führen will.
Was sind unsere Ziele, die wir haben? – Wir wollen erstens die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen sichern. Da sind sicherlich alle Parteien einer Meinung. Wir wollen einen handlungsfähigen Staat, wir wollen keinen, der sich auf seine Kernfunktionen zurückzieht, sondern er soll in den Leistungsbereichen leistungsfähig bleiben.
Wir wollen zweitens eine aufgabengerechte Verteilung der Steuereinnahmen. Das ist die entscheidende Frage, die wir diskutieren müssen. Es geht um die primäre Steuerverteilung und um die Strukturgerechtigkeit. Und da bitte ich darum, etwas zur Kenntnis zu nehmen, was z. B. Professor Schneider dort eingeführt hat. Ich will einen Satz von dem, was Herr Schneider ausführlich dargestellt hat, zitieren. Das beschreibt das, worum es uns im Kern geht, dass nämlich:
“Angesichts erheblicher Strukturunterschiede zwischen den einzelnen Ländern reicht es allein nicht aus, eine nach den Aufgaben orientierte Bemessung zur Erfüllung der erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen, sondern es geht darum, das Verfassungsgebot einer hinreichenden Finanzausstattung der Länder nach dem Prinzip der Aufgaben- und der Funktionsgerechtigkeit durch den Grundsatz der Strukturgerechtigkeit zu ergänzen.”
Wir können nicht allein nach den Aufgaben gehen, die haben alle Länder. Wir müssen die unterschiedlichen Voraussetzungen, die die unterschiedlichen Länder haben, bei der primären Steuerverteilung vermutlich schon berücksichtigen. Das ist ein interessanter Vorschlag, den wir auch dort näher verfolgen können.
Ein weiteres Ziel ist eine neue Schuldenregel. Es ist wohl unumstritten, dass der alte § 115 so nicht funktioniert. Da ist aber die Diskussion in vollem Gange, da kann man keine Festlegung treffen. Wir können nur sagen: Ein absolutes Schuldenverbot für die Länder kann es nicht geben. Eine absolute, starre Schuldengrenze kann es nicht geben. Es müssen auch künftig Spielräume für die Länder existieren, konjunkturell zu reagieren und auch mit fiskalischen Mitteln zu agieren.
Also: Aufgabengerechte Verteilung der Steuern, Gestaltungsspielräume der Länder sichern, eine Reform des § 115, der eine neue Schuldenregel beinhaltet, der aber keine allzu starre, sondern wie Steinbrück sagen würde, eine „atmende Regel“ enthält. Und alles Weitere, ob es einen Stabilisierungsfonds gibt, ob es ein Frühwarnsystem geben muss, das kann man jetzt nicht bis ins letzte Detail festlegen. Das muss den Debatten überantwortet bleiben. Ich bin sicher, dass dort eine Lösung gefunden wird.
Ich will zum Schluss eine entscheidende Position für uns – ich glaube gemeinsam für die Koalition – festhalten. Wir müssen sicherstellen, dass am Prinzip des solidarischen Föderalismus festgehalten wird und dass es keinen ruinösen Wettbewerb gibt, keine Steueroasen. Wir werden dafür Sorge tragen, dass diese Verfassungsprinzipien auch künftig erhalten bleiben, jedenfalls aus Berliner Sicht.
Der Solidarpakt II ist mit dem jetzigen Finanzausgleich in seinen wesentlichen Zügen bis 2019 festgeschrieben. Es wird vermutlich am Länderfinanzausgleich und auch am Solidarpakt II keine Änderung geben. Ich kann nur sagen, aus Berliner Sicht ist das die richtige Herangehensweise. Wir müssen an den Strukturen arbeiten, am primären Steueraufkommen. Daran werden unsere Vertreter in der Kommission mitwirken.