Mit Datum vom 7. April 2009 hat der Senat die Mitteilung zur Kenntnisnahme “EU-Sozialpaket grundlegend überarbeiten” (Drs 16/2312) vorgelegt. Die Fraktionen von SPD und Linkspartei hatten den Senat zuvor mit Ihrem Antrag (16/1840) um einen Bericht gebeten.
Die Mitteilung zur Kenntnisnahme wurde am 13. Mai im Ausschuss für Europaangelegenheiten besprochen.
Besonders wichtig sind aus Sicht der SPD-Fraktion dabei das Verhältnis sozialer Standards zum europäischen Recht (vgl. dazu u.a. das Rüffert-Urteil) sowie die Absicherung von Leistungen von allgemeinem Interesse.
Das vollständige Wortprotokoll der Sitzung finden Sie hier.
Frank Zimmermann:
Der entscheidende Punkt ist, ob europäisches Recht bestimmte, für uns wichtige Standards verkürzt oder herabdrückt. Es gibt genügend Beispiele – weil Sie so tun, als könnten Sie unter keinem Gesichtspunkt da irgendein Problem seinen –, wo man das belegen kann. Ich will nicht schon wieder lang und breit das Rüffert-Urteil hier referieren, aufgrund dessen wir unser Vergaberecht als Land Berlin ändern müssen. Wir dürfen wegen des europäischen Rechts öffentliche Aufträge nicht an Private vergeben mit der Bedingung, dass die Tariflohn zahlen. Das dürfen wir nicht. Wollen Sie das? Finden Sie das richtig? – Wir finden es nicht richtig, dass die EU uns das verbietet, sondern wir wollen, dass Tariflohn gezahlt wird. Sie sehen das anders. Ich bin sehr froh, dass die Unterschiede herausgearbeitet werden.
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