In der Plenarsitzung vom 8. März hat das Berliner Abgeordnetenhaus das internationale ACTA-Abkommen beraten. Meinen Redebeitrag zu ACTA können Sie hier nachlesen:
Die komplette Rede im Plenarprotokoll [pdf.]
Frank Zimmermann (SPD):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Schutz geistigen Eigentums ist Schutz von Kulturschaffenden und Schutz von Produzenten, Schutz von Ergebnissen kultureller Leistungen. Berlin als Standort der Kulturwirtschaft und Berlin als produzentenorientierter Standort hat eine Verantwortung dafür, seine Produkte und auch den Urheberschutz mindestens im Blick seiner Politik zu behalten und etwas dafür zu tun.
Zweitens muss uns klar sein, dass in der vernetzten Welt solche Regelungen nicht mehr allein national getroffen werden können, sondern international getroffen werden müssen. Das bedeutet, dass im Grundsatz gegen ein Abkommen zum Urheberrechtsschutz nichts einzuwenden ist, sondern es kommt auf die Inhalte an, wie solche Abkommen ausgestaltet sind.
Das führt aber sofort zu den einzelnen Problemen. Der Kollege Lederer hat ja dankenswerterweise die wesentlichen Inhalte bereits dargestellt. Bei diesem Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie gibt es erhebliche Defizite und erhebliche Schwächen. Uns ist noch nicht klar, ob die innerhalb dieses Verfahrens und dieses Abkommensentwurfes überhaupt überwindbar sind.
Das Erste ist, dass überhaupt nur die EU, die ehemaligen Commonwealthstaaten und Japan beteiligt sind. Das ist eine Veranstaltung der Nordhalbkugel. Brasilien, Indien, China und viele andere sind überhaupt nicht beteiligt.
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