Frank Zimmermann


Archiv für die Kategorie „Europäische Union“

SPD verabschiedet Europamanifest

Freitag, 12. Dezember 2008

Die Europadelegiertenkonferenz der SPD hat am 08.12.2008 das Europamanifest für die Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 beschlossen.

Das Manifest sowie weitere Informationen zur Europawahl finden Sie hier.

Der Antrag “EU-Sozialpaket grundlegend überarbeiten” auf Initiative der SPD-Fraktion sowie der Linksfraktion wurde am 26.11.2008 vom Ausschuss für Europaangelegenheiten beschlossen:

Antrag

der Fraktion der SPD und der Linksfraktion

EU-Sozialpaket grundlegend überarbeiten

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, im Bund und gegenüber der Europäischen Union für eine grundlegende Überarbeitung des Europäischen Sozialpakets einzutreten. Dazu gehört insbesondere: (more…)

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses lehnt die Planungen der EU-Kommission für einen europaweiten Frequenzhandel ab. „Übertragungskapazitäten dürfen nicht zu einem reinen Wirtschaftsgut gemacht werden,“ erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion, Frank Zimmermann. „Der Versuch der EU-Kommission, sich über die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und über das geschützte Rundfunkprivileg hinwegzusetzen, ist zurückzuweisen. (more…)

Auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion der Linkspartei beschloss das Abgeordnetenhaus am 29.05.2008 zum EU-Telekom-Paket die Aufforderung an den Senat, bei der Novellierung des Europäischen Telekommunikations-Rechtsrahmens gegenüber der EU-Kommission erneut die Zuständigkeit der Bundesländer für Rundfunkversorgung und Vielfaltsicherung geltend zu machen und die verfassungsrechtlich geschützten Funktion der Rundfunkveranstalter für Meinungsbildung und Meinungsvielfalt zu achten.
(Drucksache 16/1404; Den Antrag können Sie hier einsehen.)

In Beantwortung des Antrags liegt nun die Mitteilung zur Kenntnisnahme des Senats vor (Drucksache 16/1692 vom 27.08.2008):
(more…)

Rede zum Vertrag von Lissabon

Donnerstag, 15. Mai 2008

Rede von Frank Zimmermann vor dem Plenum des Abgeordnetenhauses vom 8.Mai 2008.

“Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Eichstädt-Bohlig! Sie haben eben eindrucksvoll demonstriert, warum Sie diesen Antrag ins Parlament eingebracht haben. Es geht Ihnen nicht um die Inhalte des Reformvertrags, es geht Ihnen ausschließlich darum, politische Gegner zu beschimpfen, den Regierender Bürgermeister, die Linkspartei, die SPD. (more…)

Angriff auf den Sozialstaat

Mittwoch, 16. April 2008

Europäischer Gerichtshof gegen Tariftreue und Streikrecht

Mit seiner Entscheidung vom 3. April 2008 hat der europäische Gerichtshof in Luxemburg eine bedenkliche Einschränkung der Tariftreue bei öffentlicher Auftragsvergabe vorgenommen. Die europäischen Richter entschieden in der Rechtssache Rüffert (C-346/06) gegen das Land Niedersachsen, dass die gesetzlich festgelegte Tarifbindung bei öffentlicher Auftragsvergabe dem EU-Recht widerspreche, wenn diese Tarife nicht allgemeinverbindlich sind. Das dem Rechtsstreit zugrundeliegende Landesvergabegesetz Niedersachsens sei mit der EU-Entsenderichtlinie und mit der Dienstleistungsfreiheit in der EU unvereinbar. (more…)

Beschluss zum EU-Telekom-Paket

Freitag, 14. März 2008

Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin auf Antrag der SPD-Fraktion zur Freiheit und Vielfaltsicherung des Rundfunks

Frank Zimmermann
medien- und europapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Antrag
der Fraktion der SPD und der Linksfraktion
über

EU-Telekom-Paket: Rundfunkfreiheit und Vielfaltsicherung bleiben Ländersache

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, bei der Novellierung des Europäischen Telekommunikations-Rechtsrahmens gegenüber der EU-Kommission erneut die Zuständigkeit der Bundesländer für Rundfunkversorgung und Vielfaltsicherung geltend zu machen. Das Abgeordnetenhaus erwartet von der EU-Kommission die Achtung des Kulturguts Rundfunk und der verfassungsrechtlich geschützten Funktion der Rundfunkveranstalter für Meinungsbildung und Meinungsvielfalt. Dazu gehört insbesondere: (more…)

Zur historischen Verantwortung gehört es, an das Schicksal der Flüchtlinge und Vertriebenen als Folge des von Deutschland entfesselten Zweiten Weltkriegs zu erinnern. Aber gerade weil das Leid der Menschen, mehrheitlich Frauen und Kinder, nur im Zusammenhang mit dem Faschismus und dessen Verheerungen in ganz Europa zu verstehen ist, darf ein „Zentrum gegen Vertreibung“ keinesfalls ein ausschließlich deutsches Vorhaben werden.

Aus europapolitischer Sicht kann ein solches Zentrum nur ein europäisches Projekt sein. Unter den Kriegsfolgen wie Grenzverschiebungen, Umsiedlung oder Vertreibung haben nicht nur Deutsche gelitten, sondern insbesondere auch Polen, Ungarn und andere. Ihr Schicksal muss ebenfalls gewürdigt werden. (more…)

2007 ist das Jahr der Europapolitik. In zentralen Zukunftsfragen werden in diesem Jahr auf europäischer Ebene Weichen gestellt. Bei allen anstehenden Entscheidungen muss Berlin sich im Bundesrat positionieren, bei einigen dieser Themen kann und muss Berlin eine aktive Rolle spielen.

Die Zukunft der EU hängt an der sozialen Frage

Das Europäische Binnenmarktprojekt reicht als Begründung für die europäische Integration nicht mehr aus. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten Antworten der EU auf die Globalisierung im Sinne des europäischen Sozialmodells. Nach jahrzehnte-langem Vorrang der wirtschaftlichen Integration ist die Gleichrangigkeit von wirtschaftlichen und sozialen Zielen in der EU überfällig. Wenn der soeben verabredete Reformvertrag dies nicht leistet, dann muss dieser Vertrag durch ein europäisches Sozialprotokoll ergänzt werden mit der Verpflichtung, bei allen europäischen Beschlüssen die Auswirkungen auf Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und Lebensqualität der Unionsbürger zu berücksichtigen. Sollte auch das nicht gelingen, ist jedenfalls ein vergleichbarer Beschluss der Regierungschefs anzustreben. (more…)

Höchste Wasserqualität und zuverlässige Müllentsorgung – diese und andere lebenswichtige Leistungen müssen für alle zu erschwinglichen Preisen vorgehalten werden. In welchem Umfang Berlin dies auch künftig noch in eigener Verantwortung bereitstellen kann, hängt auch von der Rechtsetzung der Europäischen Union ab. Die EU-Kommission hat die „Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“, wie Daseinsvorsorge weithin auch genannt wird, grundsätzlich anerkannt. Sie folgt aber nicht vollständig den Beschlüssen des kommunalfreundlichen Europäischen Parlaments. Deshalb muss Berlin sowohl auf Bundesebene als auch gegenüber den Organen der EU die Beachtung der folgenden Grundsätze einfordern:

1. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse („services public“ oder „Daseinsvorsorge“) sind fester Bestandteil des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems aller Mitgliedstaaten und des europäischen Sozialmodells.

2. Nach Artikel 295 des EG-Vertrags ist die Europäische Union hinsichtlich der Eigentumsformen neutral. Aus dem Primärrecht der EU folgt keine Verpflichtung zur Privatisierung öffentlicher Einrichtungen oder Unternehmen.

3. Die Wirtschaftsunion beruht auf dem Binnenmarkt und den Wettbewerbsregeln. Für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sind und bleiben die Mitgliedstaaten zuständig.

4. In einem künftigen Verfassungsvertrag der EU müssen sowohl die öffentlichen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse als auch die kommunale Selbstverwaltung als institutionelle Garantie abgesichert werden.

5. Soziale Dienste einschließlich des Gesundheitswesens, Bildung und Kultur einschließlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nichtmarktbestimmte Leistungen von allgemeinen Interesse. Sie sind und bleiben auch künftig einer Öffnung für den europäischen oder gar globalen Wettbewerb unzugänglich.

6. Post, Telekommunikation und Energie sind liberalisiert. Für die Zukunft sind aber sektorale Regelungen zur Marktöffnung zu vermeiden. Für Wasserversorgung, Abfalldienste und Abwasserentsorgung ist eine Liberalisierung der Märkte abzulehnen. Diese Leistungen bleiben öffentliche Aufgaben. Ihre Finanzierung darf der öffentlichen Hand nicht durch die EU untersagt werden. In diesen Bereichen müssen auch künftig öffentliche Subventionen bzw. Eigenproduktion zulässig sein.

7. Das Recht der Länder und Kommunen zur Erbringung von Leistungen darf weder durch das Vergaberecht für öffentliche Aufträge noch durch andere EU-Rechtsakte ausgehebelt werden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Richtlinie zur Liberalisierung von Dienstleistungen im Binnenmarkt („Dienstleistungsrichtlinie“) auf die Daseinsvorsorge keine Anwendung findet.

Frank Zimmermann,
Europapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
3.Juni 2006