Lissabon-Begleitgesetze: BVerfG verlangt Stärkung der Beteiligungsrechte
Sonntag, 5. Juli 2009Mit seinem Urteil vom 30.06.2009 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist, eines der Begleitgesetze (Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union) hingegen vor Ratifizierung des Vertrags in verfassungsgemäßer Weise neu zu fassen ist.
Es verstoße insoweit gegen Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt würden. Die Ratifikationsurkunde darf somit erst nach der entsprechenden Stärkung der parlamentarischen Beteiligungsrechte hinterlegt werden. (more…)

