Frank Zimmermann


Archiv für die Kategorie „Medienpolitik“

Antrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS
über
Filmförderung optimieren - Kinovielfalt erhalten

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Die Erhaltung der vielfältigen Kinolandschaft in Berlin ist ein wesentliches kultur- und medienpolitisches Ziel der Filmförderung. Bei der Vergabe von Fördermitteln des Landes ist die Kinoförderung stärker als bisher zu berücksichtigen. Der Senat wird deshalb aufgefordert, die Vergaberichtlinien der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH so zu konkretisieren, dass
neben Stoff- und Projektentwicklung, Produktion, Verleih und Vertrieb ausdrücklich auch Filmabspiel und -präsentation bzw. Kinoförderung als Förderkategorie aufgenommen wird und
die Modernisierung von Filmtheatern, insbesondere die Umstellung auf digitale Technik, gezielt mit Investitionshilfen gefördert werden kann.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Förderrahmen für die Auslobung von Kinoprogrammpreisen durch die Medienboard GmbH erweiterbar ist.

Begründung:

Berlins Kinolandschaft ist in Deutschland einzigartig. Sie ist nicht nur ein wesentlicher Standortfaktor für die übrige Medienwirtschaft in der Region, sondern auch von erheblicher Bedeutung für das Kulturangebot in allen Bezirken der Stadt und damit für die Stadtentwicklung insgesamt. Großen Anteil daran haben die zahlreichen Programmkinos mit ihrer qualitätsorientierten Programmauswahl. Ziel der Kinoförderung ist es, diese mittelständische und vielfältige Kinostruktur in Berlin dauerhaft zu erhalten.

Die Programmkinos sind für den Filmkunstmarkt und für die gesamte Wertschöpfungskette Film unverzichtbar. Die Förderung von Produktionen bringt dann den größten Nutzen, wenn auch die Kinos erhalten bleiben, in denen diese Produktionen ihr Publikum finden. Die Filmkunsttheater brauchen aber technische Innovationen, um dem Konkurrenzdruck des enger gewordenen Marktes (Home-Entertainment; kürzere Verwertungsphasen durch video-on-demand, DVD, TV) standzuhalten. Die Umstellung auf digitale Technik ist für viele Kinobetreiber nur sehr schwer oder gar nicht finanzierbar. Hier trägt das Land Berlin auch eine wirtschaftspolitische Verantwortung dafür, die Anpassung mittelständischer Unternehmen der Kreativwirtschaft an veränderte Märkte zu unterstützen.

Bislang förderte das Medienboard unter der Kategorie “Sonstige Vorhaben” in der Regel “Maßnahmen zur Verbesserung der Filmkultur und Filmwirtschaft, spezielle Marketingmaßnahmen sowie Maßnahmen des Abspiels im Programmbereich, wenn das Projekt im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse von Berlin-Brandenburg” lag. Diese Voraussetzungen sind zu eng und werden den genannten Zielen nicht mehr gerecht.

Der Bund bereitet ebenfalls für die kommende Novelle des Filmförderungsgesetzes eine stärkere Kinoförderung vor. Dies kann jedoch die regionalen Fördermaßnahmen nicht ersetzen. Berlin muss ebenso wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg, die entsprechende Richtlinien haben, die Innovationen in der Kinobranche aktiv unterstützen.

Berlin, 15.1. 2008

Müller Zimmermann
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der SPD

Bluhm Dr. Hiller
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der Linkspartei

Zukunft der Berliner Kinolandschaft

Mittwoch, 1. August 2007

Die Umsätze der Filmwirtschaft und die Marktanteile deutscher Filme steigen. Bezogen auf die Einwohnerzahl hat Berlin bundesweit die meisten Leinwände. Die rund 100 Berliner Kinos erwirtschaften ca. 50 Millionen Euro Umsatz. Im Jahr 2005 wurden 9,5 Millionen Kinobesucher in Berlin gezählt, das sind 7,4% aller Kinobesucher bundesweit. Berlin als deutsche Kinohauptstadt muss auf eine ausgewogene Mischung aus traditionellem Kino, Programmkinos und Multiplex-Kinos achten. Deshalb befasst sich die SPD-Fraktion seit längerem intensiv mit der Situation der Kinolandschaft in Berlin.

Folgende Fragen stehen im Vordergrund:
- Welche Perspektiven haben die für den Filmstandort bedeutsamen Programmkinos in Berlin, insbesondere in Konkurrenz zu den Multiplex-Kinos von UCI oder CineStar?
- Bleibt die Filmförderung beschränkt auf Produktionen?
- Ist unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung eine Unterstützung der Programmkinos bei der Umstellung auf digitale Technik sinnvoll?
- Müssen die Aufgaben der Medienboard GmbH um die Förderung von Programmkinos erweitert werden?

Hierzu hat auf Initiative der SPD-Fraktion im Mai eine Anhörung im Medienausschuss stattgefunden, deren Ergebnisse jetzt ausgewertet werden.

Dieser Artikel erschien auch in FraktionDirekt, Ausgabe vom Juni 2007.

Die Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Digitalisierung, Konvergenz der Medien und vielfältige neue Formen der Mediennutzung zeigen die Grenzen traditioneller Regulierungskonzepte auf. Parallel dazu führen fortschreitende Internationalisierung, der Marktauftritt neuer Rundfunkveranstalter, neue Geschäftsmodelle und cross-media-Aktivitäten großer Unternehmen zu einer nachhaltigen Veränderung der Märkte und der Anbieterstruktur. Diese Entwicklungen sind eine Herausforderung für den Gesetzgeber. Sie verlangen neue Antworten der Medienpolitik und des Medienrechts. Dabei sind die Instrumente der Länder, des Bundes und der Europäischen Union aufeinander abzustimmen.

Digitale Zukunft gestalten

Die Länder müssen nach der Einigung mit der EU den öffentlichen Auftrag für alle digitalen Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender festlegen. Im engen Zusammenhang damit steht die Frage, wie die Finanzgrundlagen für ARD. ZDF, DLF, Phoenix, arte, Kinderkanal, 3sat, die digitalen Programme und die online-Angebote der Anstalten für die Zukunft gesichert werden können. Nach dem im August zu erwartenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gebührenrecht müssen die Länder eine neue Rechtsgrundlage für die Gebührenermittlung und -festsetzung vereinbaren. Hier geht es darum, ein praktikables und verfassungsfestes Gebührenmodell zu schaffen. Zunächst ist jedoch die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten. Darüber hinaus sollen noch das Telekommunikationsrecht und das System der Frequenzverteilung durch EU-Richtlinien und die Medienaufsicht über die privaten Veranstalter in Deutschland umfassend novelliert werden. Damit diese Grundsatzfragen vor ihrer Entscheidung umfassend im Abgeordnetenhaus beraten werden können, hat die SPD-Fraktion zum Jahr der medienpolitischen Reformen eine Große Anfrage eingebracht.

Starke Filmwirtschaft in Berlin

Zu beachten ist auch die Ankündigung der Kommission, in diesem Jahr EU-Filmförderleitlinien vorzulegen. Die Filmwirtschaft ist eine Wachstumsbranche und wichtiger Wirtschaftsfaktor für Berlin-Brandenburg. Die Unternehmen der Film- und Fernsehwirtschaft haben sich in den vergangenen Jahren verstärkt in der Region Berlin niedergelassen. Rund 3.300 Filmschaffende mit 10.600 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind in der Hauptstadt tätig. Schätzungsweise die Hälfte aller deutschen Filmproduzenten haben mittlerweile in Berlin ihren Sitz oder eine Dependance. Mehr als 300 Filme mit einem jeweiligen Budget zwischen 3 und 10 Mio. werden jedes Jahr in der Region Berlin produziert. Die SPD-Fraktion wird darauf achten, dass die Interessen Berlins als Standort für Film- und Fernsehproduktionen auch gegenüber der EU entsprechend geltend gemacht werden.

Dieser Artikel erschien auch in FraktionDirekt, Ausgabe vom Juni 2007.

Mehr als 300 Kino-, TV- und Videoproduktionen werden jedes Jahr in Berlin und Brandenburg gedreht.

Ein Viertel aller deutschen Film- und Fernsehproduktionen entstehen hier.

Mehr als 40 Mal täglich fällt in der Hauptstadt die Klappe.

Erfolgsproduktionen der letzten Jahre waren u.a. “Der neunte Tag”, “Good bye Lenin!”, “Die Rosenstraße”, “Halbe Treppe”, “Lola rennt” und “Die Unberührbare”.

Die Region Berlin-Brandenburg belegt nach München und Köln derzeit Platz drei der Film- und TV-Produktionsstandorte in Deutschland.

Im Bereich der Serienproduktionen hält Berlin rund ein Drittel des Marktanteils.

Große Anfrage
der Fraktion der SPD und der Linksfraktion
2007: Jahr der medienpolitischen Reformen
(Drucksache 16/0468, 02.05.2007)

Wir fragen den Senat:

I. Medienstandort Berlin-Brandenburg
1. Wie hat sich die Medienwirtschaft in Berlin und Brandenburg von 2001 bis 2006, insbesondere bezogen auf produzierende Unternehmen und produktionsnahe Dienstleistungen, entwickelt? Wie haben sich in diesem Zeitraum die Neuansiedlungen und die Beschäftigtenzahlen in der Region entwickelt? Inwiefern profitieren von dieser Entwicklung mittelständische und kleine Unternehmen?

2. Wie beurteilt der Senat die durch die Filmförderung erzielten Ergebnisse?

3. Welche Überlegungen stellt die EU-Kommission zu künftigen Filmförderleitlinien an und welche Auswirkungen sieht der Senat für den Filmstandort Berlin-Brandenburg?

4. Welche Strategie verfolgt der Senat zur weiteren Stärkung des Medienstandorts Berlin-Brandenburg? Wie kann das Profil der Region im Wettbewerb mit anderen Standorten weiter geschärft werden?

5. Welche Chancen bieten sich für die Stadt durch die Digitalisierung und die zunehmende Konvergenz der Medien? Wie beurteilt der Senat die technologischen Innovationen bei Übertragungswegen, Plattformen und Endgeräten (z.B. DAB, DMB, DVB-H, IPTV, Triple-Play) insbesondere im Hinblick auf ihr wirtschaftliches Entwicklungspotential und die sich verändernde Mediennutzung?

6. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung des Zeitungsmarkts und des Verlagsstandorts Berlin? Welche Auswirkungen auf den Verlagsstandort Berlin erwartet der Senat durch das Engagement international agierender Medienunternehmen?

7. Sieht der Senat Handlungsbedarf beim Recht der Pressefusionskontrolle, insbesondere im Hinblick auf cross-media-Aktivitäten großer Medienunternehmen?

II. Zukunft der dualen Medienordnung und Freiheit der Information
8. Nach der Einigung mit der EU im Beihilfeverfahren: Welche Regelungen zur Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hält der Senat für erforderlich, insbesondere im Hinblick auf neue oder veränderte digitale Angebote?

9. Welchen Anforderungen muss nach Ansicht des Senats das künftige Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere im Hinblick auf neue Verbreitungswege (PC, DVB-H) genügen?

10. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle privater Anbieter (Pay-TV)? Welche Chancen bieten solche Modelle? Welche Mindeststandards sind aus Sicht des Senats erforderlich, um daneben ein hinreichendes unverschlüsseltes Angebot für die Fernsehzuschauer/innen zu sichern?

11. Wie bewertet der Senat den Marktauftritt von Telekommunikationsunternehmen und Netzbetreibern (Telekom u.a.) als neue Rundfunkveranstalter? Welche medienrechtlichen Konsequenzen sind nach Auffassung des Senats hieraus zu ziehen?

12. Wie beurteilt der Senat das gegenwärtige System der Frequenzzuweisung auf internationaler, europäischer, nationaler und regionaler Ebene? Welche Überlegungen stellt die EU-Kommission zu den geplanten Leitlinien für eine europäische Frequenzpolitik an? Wie können im Rahmen einer europäischen Frequenzpolitik die Prinzipien der kulturellen und Meinungsvielfalt gesichert werden?

13. Welche Anforderungen sind an einen neuen Rechtsrahmen für Kommunikationsnetze und -dienste zu stellen? Wie kann im Rahmen der zu überarbeitenden Telekommunikationsrichtlinie der EU die Pflichtaufgabe des Landesgesetzgebers zur Sicherung der Meinungsvielfalt erhalten werden? Wie wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten auch künftig Regeln für TK-Dienste und Netzbetreiber aufstellen können, insbesondere zur Sicherung des diskriminierungsfreien Zugangs.

III. Reform der Medienaufsicht
14. Wie beurteilt der Senat die gegenwärtige Struktur der Medienaufsicht, bestehend aus den 15 Landesmedienanstalten, der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (KDLM), der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)?

15. Sieht der Senat Reformbedarf angesichts der sich rasant verändenden Medienlandschaft und der bundes- und zum Teil europaweit agierenden Medienunternehmen? Hält der Senat eine Zusammenführung von Zuständigkeiten der Länder für sachgerecht? Wenn ja, welche Aufgaben sollte oder könnte eine zentrale Stelle der Landesmedienanstalten wahrnehmen?

16. Welche Erwartungen knüpft der Senat an eine reformierte Medienaufsicht?

Begründung:
Die Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Digitalisierung, Konvergenz der Medien und vielfältige neue Formen der Mediennutzung zeigen die Grenzen traditioneller Regulierungskonzepte auf. Parallel dazu führen fortschreitende Internationalisierung, der Marktauftritt neuer Rundfunkveranstalter, neue Geschäftsmodelle und cross-media-Aktivitäten großer Unternehmen zu einer nachhaltigen Veränderung der Märkte und der Anbieterstruktur.

Diese Entwicklungen stellen eine Herausforderung für den Gesetzgeber dar und verlangen nach neuen Antworten der Medienpolitik und des Medienrechts. Dabei sind die Instrumente der Länder, des Bundes und der Europäischen Union aufeinander abzustimmen.

2007 wird das Jahr der medienpolitischen Entscheidungen. Die Länder müssen nach der Einigung mit der EU den öffentlichen Auftrag für alle digitalen Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender festlegen. Es muss darüber hinaus ein praktikables und verfassungsfestes Gebührenmodell vereinbart werden. Das Telekommunikationsrecht und das System der Frequenzverteilung sollen durch EU-Richtlinien umfassend novelliert werden, und die Medienaufsicht über die privaten Veranstalter in Deutschland steht vor einer grundlegenden Reform.

Berlin, den 27. April 2007

Müller Zimmermann
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

Bluhm Dr. Hiller
und die übrigen Mitglieder der Linksfraktion

Rede von Frank Zimmermann zur Großen Anfrage “2007: Jahr der medienpolitischen Reformen” vor dem Plenum des Abgeordnetenhauses am 27. September 2007.
(Auszug aus dem Protokoll der 18. Plenarsitzung)

Das komplette Plenarprotokoll mit der Antwort von Klaus Wowereit auf die Große Anfrage können Sie hier einsehen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses Jahr 2007 ist ein entscheidendes Jahr für die Zukunft unserer Medienordnung im Bund und in den Ländern. Wir haben zahlreiche Großbaustellen in der Medienpolitik. Allein das rechtfertigt schon eine ausführliche Beratung dieser Fragen heute im Parlament. Wir wollen das auch deshalb tun, weil wir unsere Zuständigkeit in Medienfragen im Land künftig noch ernster nehmen wollen, als wir das bisher getan haben, denn wie sich heute zeigen wird, haben wir derart viele Entscheidungen vor uns, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, dass wir uns um die Folgen eingehend Gedanken machen müssen.
Zunächst möchte ich festhalten, dass wir seit 2001 den Medienstandort Berlin-Brandenburg systematisch ausgebaut haben. Auch das rechtfertigt es, heute eine politische Zwischenbilanz zu ziehen, was in dieser Zeit in der Medien- und Kreativwirtschaft in dieser Region gewachsen ist. Wir haben in dieser Zeit mit der Medienanstalt, dem RBB, dem Medienboard und anderen Initiativen systematisch die Rahmenbedingungen für die Medienlandschaft verbessert. Ich glaube, wir können in diesem Jahr durchaus eine positive Zwischenbilanz ziehen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Wir dürfen uns jedoch nicht allein um den Standort kümmern, sondern müssen uns in die wesentlichen medienpo-litischen und medienrechtlichen Grundsatzfragen, die hier, im Bund und auf europäischer Ebene laufen, einmischen.

Deswegen muss man festhalten, dass wir uns in der Medienlandschaft insgesamt in einem tiefgreifenden Wandel befinden. Die Digitalisierung, die zunehmende Konvergenz der Medien und vielfältige neue Formen der Mediennutzung zeigen, dass wir hier vor einem grundlegenden Umbruch stehen oder - besser gesagt - mittendrin sind, wenn Sie sich vor Augen führen, dass - egal, ob Sie den klassischen Fernsehapparat, das Internet oder das Handy einschalten - künftig überall Fernsehen herauskommen wird. Es ist eben so, dass wir seit einigen Wochen die “Tagesschau” über das Handy empfangen können.
All dieses - die technologische Entwicklung, die fortschreitende Internationalisierung, die neuen Rundfunkveranstalter und neuen Plattformen - zeigt, dass die traditionellen Regulierungskonzepte, die wir bisher zugrunde gelegt haben, an ihre Grenzen stoßen oder teilweise seit längerem an ihre Grenzen gestoßen sind und deswegen ein erheblicher Reformbedarf ansteht.

Deswegen freut es mich, dass wir heute ein bisschen Zeit haben, über die wesentlichen Großbaustellen in der Medienpolitik zu sprechen. Es sind aus meiner Sicht drei. Es ist erstens das, was sich aus dem Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts für die Zukunft der dualen Medienordnung in Deutschland, für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen wie des privaten Sektors, ergibt. Zweitens geht es um die Medienaufsicht, um die Frage: Wie können wir die privaten Medienveranstalter land- wie bundesweit sinnvoll beaufsichtigen? Wie kann man die Defizite, die dort bestehen, beseitigen?

[Dr. Martin Lindner (FDP): Wollen Sie die Defizite beim öffentlichen Rundfunk auch beseitigen?]

- Wir wollen alle Defizite beseitigen! - Darüber können wir im Einzelnen sprechen. Wir machen keinen Hehl daraus, dass man beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas verbessern kann. Das ist nicht alles sakrosankt. Aber die Öffentlich-Rechtlichen wissen, wo sie ihre prinzipiellen Unterstützer haben und wo die nicht sind.

[Beifall bei der SPD - Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Deswegen können wir da ein bisschen mehr bewegen als Sie.
Der dritte Punkt ist das, was wir in Bezug auf das europäische Recht und die europäische Rechtsentwicklung unternehmen müssen. Da gibt es klare Forderungen, die wir gerade aus der Zuständigkeit der Länder erheben müssen. Darauf können wir sicherlich in der Debatte genauer eingehen. Ich bin froh, dass wir dann möglicherweise auch Konsequenzen im Medienausschuss ziehen können. - Herzlichen Dank!

[Beifall bei der SPD - Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Die Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Digitalisierung, Konvergenz der Medien und vielfältige neue Formen der Mediennutzung zeigen die Grenzen traditioneller Regulierungskonzepte auf. Parallel dazu führen fortschreitende Internationalisierung, der Marktauftritt neuer Rundfunkveranstalter, neue Geschäfts-modelle und cross-media-Aktivitäten großer Unternehmen zu einer nachhaltigen Veränderung der Märkte und der Anbieterstruktur.

Diese Entwicklungen sind eine Herausforderung für den Gesetzgeber. Sie verlangen neue Antworten der Medienpolitik und des Medienrechts. Dabei sind die Instrumente der Länder, des Bundes und der Europäischen Union aufeinander abzustimmen.

2007 wird das Jahr der medienpolitischen Entscheidungen. Die Länder müssen nach der Einigung mit der EU den öffentlichen Auftrag für alle digitalen Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender festlegen. Es muss darüber hinaus ein praktikables und verfassungsfestes Gebührenmodell vereinbart werden. Das Telekommunikationsrecht und das System der Frequenzverteilung sollen durch EU-Richtlinien umfassend novelliert werden, und die Medienaufsicht über die privaten Veranstalter in Deutsch-land steht vor einer grundlegenden Reform.

I.
Funktionsauftrag für ARD, ZDF, DLF und Neuregelung der Rundfunkgebühr

Nach der Einigung mit der EU-Kommission über die Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Regelungen über den technikneutralen öffentlich-rechtlichen Auftrag und über die kommerziellen Aktivitäten von ARD und ZDF erforderlich. Im engen Zusammenhang damit steht die Frage, wie die Finanzgrundlagen für ARD, ZDF, DLF, Phoenix, arte, Kinderkanal, 3sat, die digitalen Programme der Anstalten und die online-Angebote für die Zukunft gesichert werden können. Nach dem im August zu erwartenden Urteil des Bundes-verfassungsgerichts zum Gebührenrecht müssen die Länder eine neue Rechtsgrundlage für die Gebührenermittlung und -festsetzung vereinbaren. Mehrere Modelle sind in der Diskussion. Zunächst ist die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten.

II.
Europäische Frequenzpolitik/ EU-Telekommunikationsrichtlinie

Das gegenwärtige System der Frequenzzuweisung auf zahlreichen Ebenen (international, europäisch, national, regional) wird der rasanten technologischen Entwicklung und der Konvergenz von Telekommunikation und Medien nicht mehr gerecht. Die EU arbeitet an Leitlinien für eine europäische Frequenzpolitik.

Dabei soll ein europaweiter Frequenzhandel ermöglicht werden – eine potentielle Gefahr für das Kulturgut Rundfunk. Deshalb ist darauf zu achten, dass zur Sicherung des Kulturauftrags kein einseitiges Marktmodell der Frequenzvergabe etabliert wird.

Die EU-Kommission legt Mitte 2007 Vorschläge für eine neue Telekommunikations-richtlinie vor. Hierzu sind Grundanforderungen zur Sicherung der mitglied-staatlichen Zuständigkeiten zu formulieren. Dies betrifft insbesondere die notwendigen Vorgaben für die Kabelnetzbetreiber für Vielfaltsicherung und diskriminierungsfreien Zugang. Zum gesamten Telekom-Paket der EU bereitet die SPD-Fraktion eine Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus vor.

Zu beachten ist auch die Ankündigung der Kommission, in diesem Jahr EU-Filmförderleitlinien ivorzulegen. Hier müssen rechtzeitig die Interessen Berlins als Standort für Film- und Fernsehproduktionen geltend gemacht werden.

III.
Reform der Medienaufsicht

Die Aufsicht über die privaten Sender muss verbessert werden. Die Rundfunkkommission der Länder berät derzeit über eine durchgreifende Reform der Medienaufsicht über die privaten Rundfunkveranstalter. U.a. soll es für bundesweite Anbieter künftig bundesweite Lizenzierungsverfahren geben. Ein Erfolg erscheint möglich. Die CDU-regierten Länder haben eingelenkt. Zukünftig wird es wohl eine oder mehrere gemeinsame Geschäftsstellen der Medienanstalten aller Länder geben. In ihr sollen Zuständigkeiten der Medienaufsicht mit Wirkung für alle zusammengefasst werden. Hierzu ist ein neuer Rundfunkstaatsvertrag in Vorbereitung, der voraussichtlich noch in diesem Jahr zu ratifizieren ist.

IV.
Große Anfrage zum Jahr der medienpolitischen Reformen

Zur Zukunft der dualen Medienordnung, zur Digitalisierung, zur Reform der Medienaufsicht und zum Ausbau des Medienstandorts Berlin-Brandenburg haben die Koalitionsfraktionen eine Große Anfrage eingebracht, damit diese Grundsatzfragen vor ihrer Entscheidung umfassend im Abgeordnetenhaus beraten werden können.

V.
Zukunft der Programmkinos in Berlin


Die SPD-Fraktion beschäftigt sich zur Zeit mit der Situation der Kinolandschaft in Berlin. Welche Perspektiven haben die für den Filmstandort bedeutsamen Programmkinos in Berlin, insbesondere in Konkurrenz zu den Multiplex-Kinos von UCI oder CineStar? Bleibt die Filmförderung beschränkt auf Produktionen? Ist unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung eine Unterstützung der Programmkinos bei der Umstellung auf digitale Technik sinnvoll? Müssen die Aufgaben der Medienboard GmbH erweitert werden um die Förderung von Programmkinos? Dazu hat auf Antrag der Fraktionen von SPD und Linkspartei im Mai eine Anhörung im Medienausschuss stattgefunden, deren Ergebnisse jetzt ausgewertet werden.

Klausurtagung der SPD-Fraktion in Rostock

Berlin-Brandenburg ist ein Standort leistungsstarker Medienunternehmen von RBB und Deutschlandradio über Sat1, MTV, Ufa und Universal bis hin zu bedeutenden Verlagen, Druckereien und IT-Firmen. Die Medienwirtschaft beschäftigt in Berlin und Brandenburg über 120.000 Menschen und gewinnt als Wirtschaftsfaktor in der Region an Bedeutung. Mit der Senderfusion zum RBB, der Gründung der Medienboard GmbH, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, dem Branchennetzwerk media.net, einer aktiven Filmförderungspolitik und einer großzügigen und vor allem schnellen Genehmigungspraxis haben die beiden Länder optimale Rahmenbedingungen für den Produktionsstandort Berlin-Brandenburg geschaffen. Renommierte Studios entwickeln neue attraktive Formate der Fernsehunterhaltung. Die Berlinale gehört zu den international führenden Filmfestivals. Die Hauptstadtstudios zahlreicher Sender und die digitalen Gemeinschaftsprogramme der ARD produzieren in Berlin und Babelsberg für das Bundesgebiet. Berlin setzt auf neue Technologien und treibt die Digitalisierung als Technik der Zukunft auch national voran. Die Hauptstadtregion hat als erste Region in Deutschland auf das digital-terrestrische Fernsehen umgeschaltet und gibt damit Impulse für die Anwendung neuer Technologien. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg fördert weitere Innovationen mit bundesweiter Perspektive wie den mobilen digitalen Radio- und Fernsehempfang. Insbesondere die Branchen Software, Film, PR und Design äußern sich optimistisch über die künftige wirtschaftliche Entwicklung.

Berlin darf sich auf den Erfolgen jedoch nicht ausruhen. Im digitalen Zeitalter wandeln sich die Bedingungen des Mediensystems gravierend und stellen neue Anforderungen an Medienpolitik und Medienaufsicht. Die Digitalisierung setzt enorme schöpferische Kräfte frei. Die Mediennutzung verändert und verschiebt sich innerhalb des Mediengeflechts, völlig neue Nutzungen werden möglich. Der technologische Fortschritt führt zu einer zunehmenden Konvergenz von Fernsehen, Radio, Internet und Telefonie. Internet, Telekommunikation, globale technische Standards und internationaler Wettbewerb forcieren die Internationalisierung der Medienwelt. Die mit der Lissabon-Strategie verfolgten wirtschaftlichen Ziele der EU führen zu einem europäischen Rechtsrahmen aus Wettbewerbsrecht, Fernsehrichtlinie und Frequenzvergaberegeln und damit zu einer Europäisierung des Medienrechts.

Die SPD-Fraktion stellt sich diesen neuen Anforderungen und wird mit einer aktiven Medienpolitik die Entwicklung mitgestalten. Dabei gilt es, die in den rasanten Veränderungen liegenden Chancen für die Medienwirtschaft zu nutzen und gleichzeitig Qualität, kulturelle Vielfalt und redaktionelle Freiheit zu schützen. Die SPD wird dafür eintreten, dass die Medienpolitik beiden Zielen gleichermaßen gerecht wird.

Die SPD-Fraktion setzt dabei u.a. folgende Schwerpunkte:

Zur Stärkung der Medienwirtschaft in Berlin-Brandenburg setzt sich die SPD-Fraktion für eine Schärfung des Standortprofils ein. Die Zukunftschancen liegen in der Orientierung an den Produzenten und Produzentinnen. Neben der Neuansiedlung starker Unternehmen muss das Augenmerk stärker auf die Förderung der jungen und kleinen Produktionsfirmen gerichtet werden. Dabei sind Förderprogramme stärker auf die Realitäten der Kultur- und Kreativwirtschaft auszurichten. Innovationen und Produktionen dürfen nicht an fehlenden Kleinkrediten scheitern.

Die Filmförderung ist auf hohem Niveau fortzuführen. Der Ausbau Berlins als führendem Filmstandort für den jungen deutschen Film und internationale Produktionen mit kreativen Filmemachern, wichtigen Studios und Dienstleistern ist fortzusetzen.

Berlin muss die Chancen der Digitalisierung für den Medienstandort nutzen. Die Stadt kann weiterhin Pilotfunktion übernehmen bei der Entwicklung neuer Anwendungen und Übertragungstechniken. Die SPD-Fraktion unterstützt deshalb die Initiative der Medienanstalt Berlin-Brandenburg für digitales Radio mit dem in der Hauptstadtregion etablierten Standard DVB-T. Neue Perspektiven bietet auch die Entwicklung des neuen Systems DVB-H, mit dem digitales Fernsehen und Radio auch für die mobile Nutzung über Handys verbreitet werden kann. Die SPD begrüßt das geplante Pilotprojekt für den Raum Berlin-Potsdam. Künftig könnten dadurch bundesweite digitale Radioprogramme entstehen.

Berlin ist die Hauptstadt der jungen Kreativen und ein Kultur- und Künstlerstandort. Die Stadt muss sich als Standort der vernetzten Branchen begreifen. Musik, Mode, Design und Film inspirieren sich gegenseitig zu neuen Trends und entwickeln Potentiale für die Kultur- und Medienwirtschaft. Diese produktiven Beziehungen sind die Voraussetzung für die Entwicklung neuer Inhalte für neue Verbreitungswege.

Berlin ist international hochattraktiv und zieht Talente aus aller Welt an. Die SPD-Fraktion unterstützt eine weitere Internationalisierung der Berlin-Brandenburger Medienwirtschaft. Die Stadt muss auch beim Marketing an die positive Außensicht anknüpfen. Das Standortmarketing ist deshalb stärker als bisher international auszurichten. Eine verstärkte internationale Kommunikation und Werbung für die Marke Berlin kann die Neugier auf die Stadt weiter erhöhen.

Berlin ist der Standort des Nachwuchses. Medienkompetenz in den Schulen und Medienausbildung in Berlin sind unverzichtbare Standortfaktoren. Die Ausbildung von journalistischem Nachwuchs ist ebenso wichtig wie die Ausrichtung von Ausbildungsgängen der Hochschulen auf neue Techniken.

Die rasanten Veränderungen in der Medientechnologie und der Mediennutzung erfordern neue Antworten im Medienrecht und in der Medienaufsicht. Die SPD-Fraktion fordert auch im digitalen Zeitalter wirksame Regelungen zum Schutz von Qualität und kultureller Vielfalt. Dem öffentlich-rechtlichen System kommt dabei mit seinem Kulturauftrag eine Vorreiterrolle zu. Um den Versorgungsauftrag auch künftig erfüllen zu können, braucht der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Entwicklungsgarantie auch für neue Vertriebswege. Die SPD wird auf Bundes- und EU-Ebene für den dauerhaften Erhalt der dualen Medienordnung eintreten.

Die Medienaufsicht muss im Zuge konvergenter Entwicklungen an neue Anforderungen angepasst werden. Die SPD fordert eine wirksamere Medienaufsicht insbesondere zur Einhaltung der Trennung von Programm und Werbung und zum Jugendmedienschutz. Dazu muss die Rolle der Landesmedienanstalten überdacht werden, um zu einer besseren bundesweiten Kooperation zu kommen.

beschlossen: Rostock, den 21. Januar 2006

Sicherung der Programmqualität durch die neue EU-Fernsehrichtlinie

Glossar: Digitalisierung der Medien