Große Anfrage
der Fraktion der SPD und der Linksfraktion
2007: Jahr der medienpolitischen Reformen
(Drucksache 16/0468, 02.05.2007)
Wir fragen den Senat:
I. Medienstandort Berlin-Brandenburg
1. Wie hat sich die Medienwirtschaft in Berlin und Brandenburg von 2001 bis 2006, insbesondere bezogen auf produzierende Unternehmen und produktionsnahe Dienstleistungen, entwickelt? Wie haben sich in diesem Zeitraum die Neuansiedlungen und die Beschäftigtenzahlen in der Region entwickelt? Inwiefern profitieren von dieser Entwicklung mittelständische und kleine Unternehmen?
2. Wie beurteilt der Senat die durch die Filmförderung erzielten Ergebnisse?
3. Welche Überlegungen stellt die EU-Kommission zu künftigen Filmförderleitlinien an und welche Auswirkungen sieht der Senat für den Filmstandort Berlin-Brandenburg?
4. Welche Strategie verfolgt der Senat zur weiteren Stärkung des Medienstandorts Berlin-Brandenburg? Wie kann das Profil der Region im Wettbewerb mit anderen Standorten weiter geschärft werden?
5. Welche Chancen bieten sich für die Stadt durch die Digitalisierung und die zunehmende Konvergenz der Medien? Wie beurteilt der Senat die technologischen Innovationen bei Übertragungswegen, Plattformen und Endgeräten (z.B. DAB, DMB, DVB-H, IPTV, Triple-Play) insbesondere im Hinblick auf ihr wirtschaftliches Entwicklungspotential und die sich verändernde Mediennutzung?
6. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung des Zeitungsmarkts und des Verlagsstandorts Berlin? Welche Auswirkungen auf den Verlagsstandort Berlin erwartet der Senat durch das Engagement international agierender Medienunternehmen?
7. Sieht der Senat Handlungsbedarf beim Recht der Pressefusionskontrolle, insbesondere im Hinblick auf cross-media-Aktivitäten großer Medienunternehmen?
II. Zukunft der dualen Medienordnung und Freiheit der Information
8. Nach der Einigung mit der EU im Beihilfeverfahren: Welche Regelungen zur Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hält der Senat für erforderlich, insbesondere im Hinblick auf neue oder veränderte digitale Angebote?
9. Welchen Anforderungen muss nach Ansicht des Senats das künftige Gebührenmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insbesondere im Hinblick auf neue Verbreitungswege (PC, DVB-H) genügen?
10. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle privater Anbieter (Pay-TV)? Welche Chancen bieten solche Modelle? Welche Mindeststandards sind aus Sicht des Senats erforderlich, um daneben ein hinreichendes unverschlüsseltes Angebot für die Fernsehzuschauer/innen zu sichern?
11. Wie bewertet der Senat den Marktauftritt von Telekommunikationsunternehmen und Netzbetreibern (Telekom u.a.) als neue Rundfunkveranstalter? Welche medienrechtlichen Konsequenzen sind nach Auffassung des Senats hieraus zu ziehen?
12. Wie beurteilt der Senat das gegenwärtige System der Frequenzzuweisung auf internationaler, europäischer, nationaler und regionaler Ebene? Welche Überlegungen stellt die EU-Kommission zu den geplanten Leitlinien für eine europäische Frequenzpolitik an? Wie können im Rahmen einer europäischen Frequenzpolitik die Prinzipien der kulturellen und Meinungsvielfalt gesichert werden?
13. Welche Anforderungen sind an einen neuen Rechtsrahmen für Kommunikationsnetze und -dienste zu stellen? Wie kann im Rahmen der zu überarbeitenden Telekommunikationsrichtlinie der EU die Pflichtaufgabe des Landesgesetzgebers zur Sicherung der Meinungsvielfalt erhalten werden? Wie wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten auch künftig Regeln für TK-Dienste und Netzbetreiber aufstellen können, insbesondere zur Sicherung des diskriminierungsfreien Zugangs.
III. Reform der Medienaufsicht
14. Wie beurteilt der Senat die gegenwärtige Struktur der Medienaufsicht, bestehend aus den 15 Landesmedienanstalten, der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (KDLM), der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) und der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)?
15. Sieht der Senat Reformbedarf angesichts der sich rasant verändenden Medienlandschaft und der bundes- und zum Teil europaweit agierenden Medienunternehmen? Hält der Senat eine Zusammenführung von Zuständigkeiten der Länder für sachgerecht? Wenn ja, welche Aufgaben sollte oder könnte eine zentrale Stelle der Landesmedienanstalten wahrnehmen?
16. Welche Erwartungen knüpft der Senat an eine reformierte Medienaufsicht?
Begründung:
Die Medienlandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch. Digitalisierung, Konvergenz der Medien und vielfältige neue Formen der Mediennutzung zeigen die Grenzen traditioneller Regulierungskonzepte auf. Parallel dazu führen fortschreitende Internationalisierung, der Marktauftritt neuer Rundfunkveranstalter, neue Geschäftsmodelle und cross-media-Aktivitäten großer Unternehmen zu einer nachhaltigen Veränderung der Märkte und der Anbieterstruktur.
Diese Entwicklungen stellen eine Herausforderung für den Gesetzgeber dar und verlangen nach neuen Antworten der Medienpolitik und des Medienrechts. Dabei sind die Instrumente der Länder, des Bundes und der Europäischen Union aufeinander abzustimmen.
2007 wird das Jahr der medienpolitischen Entscheidungen. Die Länder müssen nach der Einigung mit der EU den öffentlichen Auftrag für alle digitalen Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender festlegen. Es muss darüber hinaus ein praktikables und verfassungsfestes Gebührenmodell vereinbart werden. Das Telekommunikationsrecht und das System der Frequenzverteilung sollen durch EU-Richtlinien umfassend novelliert werden, und die Medienaufsicht über die privaten Veranstalter in Deutschland steht vor einer grundlegenden Reform.
Berlin, den 27. April 2007
Müller Zimmermann
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD
Bluhm Dr. Hiller
und die übrigen Mitglieder der Linksfraktion