Die Europäische Kommission
European Commission
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission vertritt die Interessen ganz Europas. Sie erarbeitet Vorschläge für neue Rechtsvorschriften, ist verantwortlich für die praktische Umsetzung von EU-Maßnahmen und überwacht die Verwaltung des EU-Haushalts.
Die Europäische Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges, supranationales Organ.
Zusammensetzung und Organisation
Die Kommission hat 27 Mitglieder, von denen eines den Vorsitz innehat. Jeder Mitgliedstaat stellt ein Kommissionsmitglied. Die Mitglieder werden jeweils für fünf Jahre ernannt, die Amtszeit entspricht dabei der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Die derzeitige Kommission hat im November 2004 ihre Arbeit aufgenommen. Präsident ist der Portugiese José Manuel Barroso.
Eine Übersicht über alle Mitglieder der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Jedes Kommissionsmitglied ist für einen oder mehrere Politikbereiche zuständig und verantwortlich. Der deutsche Kommissar, Günter Verheugen, ist für Unternehmen und Industrie zuständig. Er ist zugleich einer der fünf Vizepräsidenten der Kommission.
Die Europäische Kommission umfasst neben den 27 Kommissionsmitgliedern eine größere Behörde, die ihren Sitz in Brüssel hat. So sind die 27 Kommissarinnen und Kommissare zugleich auch die obersten Dienstherren für insgesamt rund 24.000 Kommissionsmitarbeiter. Obgleich allzu häufig von der Überbürokratisierung der EU zu hören ist, entspricht diese Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerade einmal der einer Verwaltung einer deutsche Großstadt.
Unabhängigkeit und Kontrolle
Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden vom Rat, also von den nationalen Regierungen, mit qualifizierter Mehrheit benannt. Das Parlament hat ein Vetorecht gegen den Vorschlag für den Kommissionspräsidenten, kann die weiteren Kommissare aber nicht einzeln, sondern nur das gesamte Kolleg ablehnen. Der Kommissionspräsident und die Kommissare arbeiten unabhängig und frei von Weisungen aus den nationalen Hauptstädten für Europa. Laut Vertrag üben die Mitglieder der Kommission ihre Tätigkeit “in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaften aus”. Dabei unterliegt die Kommission demokratischer Kontrolle. Die Kommission ist dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig und kann durch ein Misstrauensvotum mit Zwei-Drittel-Mehrheit jederzeit gestürzt werden. Es ist Aufgabe des Parlaments, die Kommission am Ende eines Haushaltsjahres zu entlasten.
Aufgaben und Zuständigkeit
Im institutionellen Dreieck der EU (Kommission, Rat der Europäischen Union, Parlament) wird die Kommission häufig als Exekutive bezeichnet. Das Aufgabenprofil der Kommission ist aber sehr vielfältig und lässt sich nicht mit dem einer nationalen Regierung vergleichen.
Ingesamt sind fünf Aufgaben zentral:
- Gesetzgebungsinitiative: In der Regel kann ein Gesetzgebungsakt der Union nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden. Mit diesem Initiativrecht ist es die Kommission, die neue europäische Vorhaben in Gang setzt. Bei besonders wichtigen Projekten fasst die Kommission ihr Reformprogramm in einem Weißbuch zusammen. Darin sind Orientierungen und Weichenstellungen enthalten, die zu europäischen Gesetzen oder zum Handeln im Rahmen der gemeinsamen Politik führen. Berühmtestes Beispiel war das im Jahr 1985 vorgelegte Weißbuch über die Vollendung des Binnenmarkts.
- Verwaltung: Im Alltag spielen die Verwaltungsfunktionen der Kommission eine besondere Rolle: Die Kommission ist für die Durchführung der Gemeinschaftspolitiken und der Programme verantwortlich. Sie erlässt die Durchführungsverordnungen, die für die konkrete Umsetzung von Gesetzen nötig sind. Die Kommission ist auch zuständig für Rahmen- und Aktionsprogramme der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Forschung oder Kultur. Ein bekanntes Beispiel ist das ERASMUS-Programm für den Austausch von Studierenden.
- Entwurf und Ausführung des Haushalts: Die Kommission stellt den Vorentwurf des Haushaltsplans der EU auf. Dieser wird durch das Europäische Parlament verabschiedet. Die Kommission ist dann wieder für die Ausführung des Haushaltsplans zuständig. Sie verwaltet alle Finanzmittel der Union, gegenwärtig über 100 Milliarden Euro pro Jahr. Rund 80 Prozent der Haushaltsmittel werden von der Kommission an die Mitgliedsstaaten geleitet, die dann für die Auszahlung an die Empfangsberechtigten (z.B. regionale Behörden oder Landwirte) verantwortlich sind.
- Vertragsverletzungsverfahren: Die Kommission überwacht die Anwendung des Unionsrechts und kann, sofern sie einen Verstoß eines Mitgliedsstaat gegen EU-Recht zu erkennen glaubt, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben. Das geschieht beispielsweise, wenn EU-Richtlinien nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzt werden oder z.B. Verstöße gegen das Beihilfe-Verbot unterstellt werden.
Nicht selten sind die von der Kommission angestrengten Verfahren Anlass für Debatten über die grundsätzliche Ausrichtung der EU. Einen Artikel zu einer solchen Problematik finden Sie hier.
Gegen Einzelne (z.B. Unternehmen) kann die Kommission direkt Bußgelder verhängen, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen: So z.B., wenn einzelne Unternehmen den Wettbewerb durch Preisabsprachen behindern. Die Kommission ist somit die oberste Kartellbehörde für die EU. Sie kann die Fusion von Unternehmen verbieten, wenn dadurch der Wettbewerb behindert würde.
- Vertretung der EU nach außen: Auch in der Außenpolitik spielt die Kommission eine wichtige Rolle, insbesondere als Verhandlungsführerin. Sie erhält ein Mandat vom Rat, um Verträge wie Assoziierungs- oder Handelsabkommen zwischen der Union mit anderen Ländern oder Staatengruppen auszuhandeln. Die Kommission führt die Verhandlungen mit internationalen Organisationen wie der Welthandelsorganisation. Die Kommission ist auch verantwortlich für die Gespräche über die Beitrittsverträge mit den Ländern, die Mitglied der EU werden möchten. Sie ist zudem zuständig für Hilfs- und Entwicklungsprogramme in Drittstaaten.
Arbeitsorganisation
Jedes Kommissionsmitglied verfügt über einen eigenen Mitarbeiterstab (das Kabinett) aus sechs bis neun politischen Beamten. Die Kabinettchefs bereiten die Sitzungen des Kollegiums vor und stimmen sich bereits untereinander ab: bei den sogenannten „A-Punkte“ (A items) herrscht Einigkeit unter den Diensten, sie sind ohne größere Beratung beschlussfähig. Die sogenannten „B-Punkte“ (B items) dagegen bedürfen eingehender Diskussion im Kollegium. Die Sitzungen des Kommissionskollegiums finden meist am Mittwochvormittag statt. Weitere Regelungen zur Organisation enthält die Geschäftsordnung der Europäischen Kommission.
Der Europäischen Kommission unterstehen verschiedene Generaldirektionen und Dienste für die interne Organisation und die jeweiligen Politikbereiche. Diese Generaldirektionen erfüllen ähnliche Funktionen wie die Ministerien auf nationaler Ebene. Anders als bei einem Ministerium decken sich jedoch die Ressorts der Kommissare nicht genau mit denen der Generaldirektionen, sodass teilweise einem Kommissar mehrere Generaldirektionen zugeordnet sind oder eine Generaldirektion mehreren Kommissaren zuarbeitet.
Ursprünglich sah der Vertrag von Lissabon eine Verkleinerung der Europäischen Kommission vor, sodasskünftig nicht mehr jedes Land einen eigenen Kommissar stellen sollte. Mit dem bisherigen Scheitern der Ratifizierung ist eine mögliche Verkleinerung derzeit ausgesetzt und würde wohl erst im Zuge künftiger Vertragsanpassungen möglich.
Die Vertretung der Kommission in Deutschland hat eine eigene Internetseite mit aktuellen Informationen und Beratungsangeboten: www.eu-kommission.de
