EU: Wahlsystem und Wahlverfahren
Am 07. Juni 2009 findet zum siebenten Mal die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Rund 375 Millionen EU-BürgerInnen, davon 64 Millionen Menschen aus Deutschland, wählen insgesamt 736 Europa-Abgeordnete (davon 99 aus Deutschland) für die kommende Legislaturperiode 2009-2014.
Wie wird gewählt?
Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. Die Rechtsgrundlage ist der Artikel 190 EG-Vertrag, die konkrete Durchführung unterliegt einer Reihe weiterer europäischer und nationaler Vorschriften.
Die Wahlperiode des EU-Parlaments beträgt 5 Jahre. Bei der kommenden Europawahl werden die Abgeordneten für die Legislaturperiode 2009-2014 gewählt.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts.
Die Zahl der Sitze für eine Partei bestimmt sich also nach ihrem Stimmenanteil. Allen 27 Mitgliedstaaten ist gemeinsam, dass die Wahl auf Grundlage von Listen oder übertragbaren Einzelstimmen erfolgt. Der Wähler bzw. die Wählerin verfügt über eine Stimme, mit der er oder sie den Listenvorschlag einer Partei wählen kann. Die Mandate werden seit 1989 nach dem sogenannten Quotenverfahren mit Restausgleich nach höheren Bruchteilen (Hare-Niemeyer-Verfahren) vergeben.
Eine Unterteilung in Wahlkreise wie etwa bei der Bundestagswahl ist erlaubt, wird allerdings von nur wenigen Mitgliedstaaten wahrgenommen. Eine Fünf-Prozent-Hürde gibt es zum Beispiel in Deutschland und Polen.
Den antretenden Parteien in Deutschland steht es frei, ob sie eine Bundes- oder mehrere Landeslisten aufstellen. Generell gilt, dass die Zahl der Abgeordneten einer jeden Partei lediglich vom bundesweiten Wahlergebnis dieser Partei abhängt. Die Unterteilung in Landeslisten für die einzelnen Bundesländer beeinflusst lediglich, wie viele KandidatInnen dieser Partei aus einem bestimmten Bundesland ins Europaparlament einziehen.
Die SPD hat eine einheitliche Bundesliste mit ihren 99 Kandidatinnen und Kandidaten für die deutschen Sitze im EU-Parlament aufgestellt.
Wer darf wählen?
Alle Bürgerinnen und Bürger der EU, die zum Zeitpunkt der Wahl 18 Jahre alt sind, dürfen wählen. In Deutschland sind 2009 insgesamt 64 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen, davon 4,6 Millionen ErstwählerInnen.
Europaweit werden rund 375 Millionen Menschen an der Wahl teilnehmen. Die Europawahl ist damit die größte multinationale Wahl der Welt.
Die Wahlbenachrichtigung wird Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland automatisch zugesendet. Auf dieser Wahlbenachrichtigung ist auch der Antrag auf Briefwahl abgedruckt, falls man sich zum Zeitpunkt der Wahl nicht an seinem Wohnort aufhält.
EU-Bürger, die zur Europawahl in einem anderen Mitgliedsland leben, können entweder in ihrem Heimatland oder im derzeitigen Aufenthaltsland abstimmen. Lebt ein EU-Bürger außerhalb der EU, kann er abstimmen, sofern er sich in seinem Heimatland ins Wählerverzeichnis eintragen ließ. Von den 64 Millionen Menschen, die in Deutschland zur Europawahl aufgerufen sind, stammen rund 2 Millionen aus anderen EU-Staaten.
Eine Online-Stimmabgabe ist in Deutschland nicht möglich. Als einziges Mitgliedsland hat Estland 2005 die Möglichkeit geschaffen, die Stimme am heimischen PC abzugeben.
Wer wird gewählt?
Wahlvorschläge für die Europawahl können von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Sonstige politische Vereinigungen müssen mitgliedschaftlich organisiert, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung sowie auf Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichtet sein. Der Bundeswahlleiter entscheidet, ob der eingereichte Wahlvorschlag diesen Kriterien entspricht. Parteien, die durch mindestens fünf gewählte Abgeordnete im EU-Parlament, im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, dürfen automatisch zur Wahl antreten, alle anderen Parteien oder Organisationen benötigen zusätzlich eine bestimmte Anzahl wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger zur Zulassung.
Auf den Listen der Parteien dürfen alle EU-Bürger kandidieren, die zum Zeitpunkt der Wahl 18 Jahre alt sind.
Wie wurde gewählt? - Wahlbeteiligung und -ergebnis
Bei der letzten Europawahl 2004 nahmen von ungefähr 352 Millionen Wahlberechtigten insgesamt 160 Millionen an der Wahl teil. Das entspricht einer Beteiligung von 45,47 % der wahlberechtigten EU-BürgerInnen.
In Deutschland lag die Wahlbeteiligung mit 43 % unter dem EU-weiten Durchschnitt.
Seit der letzten Europawahl 2004 stellt die SPD 23 der insgesamt 99 EU-Abgeordneten aus Deutschland.
Das komplette Wahlergebnis 2004 mit Stimmenanteil und Sitzverteilung finden Sie hier.
Eine Übersicht der derzeit amtierenden Europa-Abgeordneten aus Deutschland finden Sie hier.
Europaweit kam die Fraktion der europäischen Sozialdemokratie auf insgesamt 199 der 736 Sitze und ist damit die zweitstärkste Fraktion im Europäischen Parlament.
Das europaweite Ergebnis der letzten Wahl finden Sie hier.