Frank Zimmermann


Antrag zum EU-Sozialpaket im Ausschuss beschlossen

Der Antrag “EU-Sozialpaket grundlegend überarbeiten” auf Initiative der SPD-Fraktion sowie der Linksfraktion wurde am 26.11.2008 vom Ausschuss für Europaangelegenheiten beschlossen:

Antrag

der Fraktion der SPD und der Linksfraktion

EU-Sozialpaket grundlegend überarbeiten

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, im Bund und gegenüber der Europäischen Union für eine grundlegende Überarbeitung des Europäischen Sozialpakets einzutreten. Dazu gehört insbesondere:

1. Die Geltung sozialer Mindeststandards darf nicht durch Wettbewerbsregeln ausgehebelt werden. Der Europäische Binnenmarkt muss ein Mindestmaß an sozialem Schutz für die Arbeitnehmer/innen bieten. Um ruinösen Wettbewerb und Lohndumping zu verhindern, ist wegen der EuGH-Rechtsprechung dafür Sorge zu tragen, dass den Grundfreiheiten des EU-Vertrags kein Vorrang gegenüber Sozialstandards eingeräumt wird. Unter anderem ist eine klarstellende Revision der Entsende-Richtlinie notwendig.

2. Bei den Sozialleistungen von allgemeinem Interesse muss das Arbeitspapier um die Feststellung ergänzt werden, dass Sozialdienste keine unternehmerischen Tätigkeiten im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts, sondern Ausdruck der Gemeinwohlverpflichtung des Staates sind. Sozialdienstleistungen bilden einen der Grundpfeiler der Europäischen Union, auf die sich das europäische Sozialmodell stützt und sichert auf diese Weise den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU. Die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, der Regionen und Kommunen für die Definition der Sozialdienstleistungen, der Art und Weise ihrer Organisation, ihrer Finanzierung, Bereitstellung und Kontrolle ist zu beachten.

3. Bei der Beratung der Richtlinie zu den Patientenrechten bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung muss der vertraglich verankerten Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung im vollen Umfang Rechnung getragen werden. Es bleibt daher in der Verantwortung der Mitgliedstaaten sowohl die Definition von ambulanter und stationärer Behandlung als auch die Qualitätsstandards für die Erbringungen von Gesundheitsleistungen festzulegen.

4. Die unzureichende Betriebsräte-Richtlinie ist nachzubessern mit dem Ziel, den Schwellenwert für die Gründung europäischer Betriebsräte von 1000 auf 500 Beschäftigte zu senken, ausreichende Informations- und Konsultationsrechte sowie wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen vorzusehen.

Begründung:
Die Einschränkung der Tariftreue, die Beschränkung des Streikrechts und der Versuch des Abbaus von Mitbestimmung zeigen, dass die Europäische Union permanenten Druck auf soziale Standards in den Mitgliedstaaten ausübt. Das Rüffert-Urteil, die Viking-Entscheidung und das Vorgehen gegen das VW-Gesetz sind nur einige Beispiele, die belegen: Die konservativ-liberale Mehrheit in der EU folgt dem falschen Programm. Auch das vorgelegte Sozialpaket der Kommission macht erneut deutlich, dass die Kommission den Arbeitgeberinteressen weiterhin Vorrang vor Arbeitnehmerrechten einräumt. Das Paket ist ein weitgehend ungeeignetes Instrument gegen Sozialdumping, Billiglohnkonkurrenz und die Untergrabung der Daseinsvorsorge. Es muss deshalb mindestens in den vier im Antrag genannten Punkten überarbeitet werden.

Berlin, den 16. Oktober 2008

Müller Zimmermann
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD

Bluhm Michels
und die übrigen Mitglieder der Linksfraktion


Den Antrag können Sie hier als pdf.Version herunterladen.

Den gesamten Vorgang finden Sie in der Parlamentsdokumentation.

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