Antrag zur EU-Kohäsionspolitik beschlossen
In seiner 56. Sitzung hat der Ausschuss für Europaangelegenheiten am 10. März 2010 den Antrag “Ballungsräume stärken - EU-Entwicklungsziele anpassen” beschlossen.
Den Antrag können Sie hier nachlesen:
Antrag
der Fraktion der SPD und der Linksfraktion
Ballungsräume stärken - EU-Entwicklungsziele anpassen
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, zusammen mit vergleichbaren europäischen Großstädten bei der Gestaltung der EU-Kohäsionspolitik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa für die Förderperiode ab 2013 darauf hinzuwirken, dass die Besonderheiten und der spezifische Bedarf urbaner Ballungsräume verstärkt Berücksichtigung finden.
Dabei sollen folgende Ziele verfolgt werden:
1. Das sog. Ziel 2 zur Förderung von regionaler Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) muss erhalten und weiter dahingehend ausgerichtet werden, dass Innovationen und die Beiträge großer Städte zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie zu mehr Beschäftigung gezielt und nachhaltig gefördert werden können.
2. Bei der Festlegung von Fördergebieten im Sinne einer flächendeckenden Kohäsionspolitik ist das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung anderen Indikatoren vorzuziehen. Zur innerstaatlichen Mittelverteilung sind weitere sozioökonomische Kriterien heranzuziehen. Rein geographisch begründete Indikatoren werden dem Kohäsionsziel demgegenüber nicht gerecht.
3. Den Erfordernissen ausreichender regionaler Entscheidungsspielräume sowie einer weiteren Verwaltungsvereinfachung ist Rechnung zu tragen, so dass die Gesamtstrategie Berlins auch mit Hilfe der EU-Fördermittel umgesetzt werden kann.
Begründung:
Mit der Kohäsionspolitik der Europäischen Union soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt zwischen einzelnen Staaten und Regionen gestaltet und gestärkt werden. Gegenwärtig wird auf EU-Ebene die Kohäsionspolitik ab 2013 diskutiert. Es liegt im Interesse Berlins, auf eine stärkere Berücksichtigung großstädtischer Belange hinzuwirken.
Zu 1. Gerade die Ziel 2 Förderung hat sich für die Entwicklung der Wissenschafts- und Kulturmetropole Berlin bewährt. Hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung führen zu einer zunehmenden Produktivität und besseren internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Um dieses Potential in der Stadt zu halten und weiter zu entwickeln, bedarf es besonderer Förderungsmöglichkeiten.
Zu 2. Die europäische Kohäsionspolitik muss sowohl Regionen mit gravierendem Entwicklungsrückstand stärken als auch Wachstum und Beschäftigung in allen anderen Regionen stützen. Im Sinne einer ausgewogenen Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts können territoriale Aspekte nicht als Kriterium zur Einschätzung der Fördernotwendigkeit gelten. Ein verlässliches Instrument, mit dem sich der spezifische Förderbedarf einer Region ermitteln lässt, ist demgegenüber das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Bevölkerung.
Zu 3. In der laufenden Förderperiode hat sich gezeigt, dass eine bisweilen schwerfällige Verwaltung und stark reglementierte Programme der praktischen Umsetzung vor Ort entgegenstehen. Nicht die Bedürfnisse der Stadt haben sich an den Förderkriterien, sondern die Förderung an den sozioökonomischen Verhältnissen zu orientieren. Für Berlin ist es erforderlich, dass verschiedene Förderinstrumente (EFRE und ESF) angepasst, aufeinander abgestimmt, mit den speziellen Entwicklungsanforderungen der Stadt verknüpft und fondsübergreifende sowie länderübergreifende Strategien umgesetzt werden können.
Berlin, 28. Januar 2010
Müller Zimmermann
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD
Wolf Michels
und die übrigen Mitglieder der Linksfraktion