Ballungsräume stärken - EU-Kohäsionsziele anpassen
Zur gegenwärtigen Diskussion um die Kohäsionspolitik der Europäischen Union hat der Arbeitskreis Europa der SPD-Fraktion einen Antrag erarbeitet.
Ballungsräume stärken - EU-Kohäsionsziele anpassen
Der Senat wird aufgefordert, zusammen mit vergleichbaren europäischen Großstädten bei der Gestaltung der EU-Kohäsionspolitik für die Förderperiode ab 2013 darauf hinzuwirken, dass die Besonderheiten und der spezifische Bedarf urbaner Ballungsräume verstärkt Berücksichtigung finden.
Dabei sollen folgende Ziele verfolgt werden:
1. Das sog. Ziel 2 zur Förderung von regionaler Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) muss erhalten und weiter dahingehend ausgerichtet werden, dass Innovationen und die Beiträge großer Städte zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie zu mehr Beschäftigung gezielt und nachhaltig gefördert werden können.
2. Bei der Festlegung von Fördergebieten ist im Sinne einer flächendeckenden Kohäsionspolitik zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts dem bewährten BIP/Kopf-Indikator der Vorzug zu geben, bei der innerstaatlichen Mittelverteilung sind weitere sozioökonomische Kriterien heranzuziehen. Rein geographisch begründete Indikatoren werden dem Kohäsionsziel demgegenüber nicht gerecht.
3. Den Erfordernissen ausreichender regionaler Entscheidungsspielräume sowie einer weiteren Verwaltungsvereinfachung ist ausreichend Rechnung zu tragen, so dass die Gesamtstrategie Berlins auch mit Hilfe der EU-Fördermittel umgesetzt werden kann.
Begründung:
Gegenwärtig wird auf EU-Ebene die Kohäsionspolitik ab 2013 diskutiert. Es liegt im Interesse Berlins, auf eine stärkere Berücksichtigung großstädtischer Belange hinzuwirken.
Zu 1.
Gerade die Ziel 2 Förderung hat sich für die Entwicklung der Wissenschafts- und Kulturmetropole Berlin bewährt. Hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung führen zu einer zunehmenden Produktivität und besseren internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Um dieses Potential in der Stadt zu halten und weiter zu entwickeln, bedarf es besonderer Förderungsmöglichkeiten.
Zu 2.
Die europäische Kohäsionspolitik muss sowohl Regionen mit gravierendem Entwicklungsrückstand stärken als auch Wachstum und Beschäftigung in allen anderen Regionen stützen. Im Sinne einer solchermaßen ausgewogenen Politik können territoriale Aspekte nicht als Kriterium zur Einschätzung der Fördernotwendigkeit gelten. Ein präziseres Instrument, mit dem sich der spezifische Förderbedarf einer Region verlässlich ermitteln lässt, ist demgegenüber das BIP/Kopf. Zusammen mit weiteren sozioökonomischen Indikatoren, die für die Mittelallokation heranzuziehen sind, garantiert eine Beurteilung aufgrund dieser Parameter eine gerechte und angemessene Kohäsionspolitik.
Zu 3.
In der laufenden Förderperiode hat sich gezeigt, dass eine bisweilen schwerfällige Verwaltung und stark reglementierte Programme der praktischen Umsetzung vor Ort entgegenstehen. Nicht die Bedürfnisse der Stadt haben sich an den Förderkriterien, sondern die Förderung an den sozioökonomischen Verhältnissen zu orientieren. Für Berlin ist es erforderlich, dass verschiedene Förderinstrumente (EFRE und ESF) angepasst, aufeinander abgestimmt, mit den speziellen Entwicklungsanforderungen der Stadt verknüpft und fondsübergreifende sowie länderübergreifende Strategien umgesetzt werden können.