EU steht vor Richtungsentscheidungen
2007 ist das Jahr der Europapolitik. In zentralen Zukunftsfragen werden in diesem Jahr auf europäischer Ebene Weichen gestellt. Bei allen anstehenden Entscheidungen muss Berlin sich im Bundesrat positionieren, bei einigen dieser Themen kann und muss Berlin eine aktive Rolle spielen.
Die Zukunft der EU hängt an der sozialen Frage
Das Europäische Binnenmarktprojekt reicht als Begründung für die europäische Integration nicht mehr aus. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten Antworten der EU auf die Globalisierung im Sinne des europäischen Sozialmodells. Nach jahrzehnte-langem Vorrang der wirtschaftlichen Integration ist die Gleichrangigkeit von wirtschaftlichen und sozialen Zielen in der EU überfällig. Wenn der soeben verabredete Reformvertrag dies nicht leistet, dann muss dieser Vertrag durch ein europäisches Sozialprotokoll ergänzt werden mit der Verpflichtung, bei allen europäischen Beschlüssen die Auswirkungen auf Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und Lebensqualität der Unionsbürger zu berücksichtigen. Sollte auch das nicht gelingen, ist jedenfalls ein vergleichbarer Beschluss der Regierungschefs anzustreben.
Das Grünbuch der Kommission über “Ein modernes Arbeitsrecht für die Harausforderungen des 21. Jahrhunderts” muss dazu genutzt werden, soziale Mindeststandards in der EU verbindlich zu machen. Das Land Berlin hat deshalb im Februar 2007 im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates den Antrag eingebracht, der Bundesrat solle sich “für die Schaffung eines Mindestkatalogs von arbeitsrechtlichen Vorschriften für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von ihrem vertraglichen Status” einsetzen. Alle Arbeitnehmer/innen in der EU sollen “Anspruch auf ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit” haben. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, solche Mindeststandards zu verabreden. Deshalb ist es auch aus Gründen der EU-Harmonisierung überfällig, nach 20 EU-Ländern endlich auch in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.
Die durch die SPE erfolgreich veränderte Dienstleistungsrichtlinie ist bis Ende 2009 in nationales Recht zu übernehmen. Der Bundestag will Ende 2008 beschließen. Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung schafft die Strukturen für die nationale Umsetzung, aber auch die Länder sind gefragt. Hier sind für das zweite Halbjahr 2007 erste Berichte zu erwarten.
Bei den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Daseinsvorsorge) sind klare Abgrenzungen zum Wettbewerbs- und Beihilferecht unverzichtbar, damit die Erbringung staatlicher und kommunaler Leistungen der Daseinsvorsorge auch nach EU-Recht geschützt ist. Hier ist noch zu klären, welches Instrument (Rahmenrichtlinie? Sektorale Regelungen? Kompetenznorm?) aus sozialdemokratischer Sicht am besten geeignet erscheint. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird dazu rechtzeitig einen entsprechenden Antrag einbringen.
Klimaschutz: EU-Kommission ist weiter als die Mitgliedstaaten
Der Rat hat im März das Energiepaket der EU verabschiedet. Es geht zurück auf den ersten strategischen Energiebericht der Kommission, die darin noch weitergehende Ziele formuliert hatte. Das beschlossene Energiepaket enthält zahlreiche Regelungen zum Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Reduktion des CO-2-Ausstosses. Dabei hat der Rat auch beschlossen, zur Beschränkung ihrer Marktmacht die Energieunternehmen zu entflechten und die Erzeugung und Versorgung mit Energie vom Betrieb der Netze zu trennen. Ein erster Zwischenbericht im Abgeordnetenhaus zur Umsetzung dieser Beschlüsse ist für Ende 2007 geplant.
Telekommunikation und Netze: Vielfalt und Freiheit der Information sichern
Die Kommission hat für Mitte 2007 Vorschläge für ein neues Rahmenrecht für Telekommunikationsdienste („Telekom-Paket“) angekündigt. Sie entwickelt Leitlinien für eine europäische Frequenzpolitik sowie eine neue Telekommunikationsrichtlinie. Dabei soll ein europaweiter Frequenzhandel ermöglicht werden – eine potentielle Gefahr für das Kulturgut Rundfunk. Bei allen Regelungen ist deshalb darauf zu achten, dass zur Sicherung des Kulturauftrags kein einseitiges Marktmodell der Frequenzvergabe etabliert wird und dass die Netzbetreiber zur Vielfaltsicherung und zum diskriminierungsfreien Zugang verpflichtet bleiben. Zum gesamten „Telekom-Paket“ der EU müssen Abgeordnetenhaus und Senat die Forderungen Berlins gegenüber der EU geltend machen. Die SPD-Fraktion bereitet dazu eine Initiative vor.
Berlin profitiert von Nachbarschaftspolitik
Nicht nur am Ausbau der regionalen Kooperation („Oderpartnerschaft“) und des Hauptstädtenetzwerks („EuroCities“) hat Berlin ein besonderes Interesse, sondern auch an der Entwicklung der Nachbarschaftspolitik der EU. Die nachbar-schaftlichen Beziehungen der EU zu Ukraine, Moldawien und Kasachstan sollen verbessert werden. Hier ist dringend Abgrenzung zur CDU geboten, die mit dem „Schockenhoff-Papier“ die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Schwarzmeerregion ohne hinreichende Rücksicht auf russische Interessen vorantreiben will. Zur Nachbarschaftspolitik ist Berlin Berichterstatter im Bundesrat.