Frank Zimmermann


2. Lesung: Änderung des Staatvertrags

In der 46. Plenarsitzung am 30. April 2009 wurde in zweiter Lesung Gesetz zu dem Vierten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks.
Die Rede vor dem Plenum können Sie nachfolgend einsehen.
Das vollständige Plenarprotokoll der 46. Sitzung finden Sie hier.

Frank Zimmermann (SPD):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Frau Ströver (Grüne)! In einem Punkt gebe ich Ihnen recht:

– Mehr geht heute nicht! – Auch wir hätten sehr gern mit Brandenburg eine Vereinbarung über eine Unterstützung nichtkommerzieller Sender in unserem Sendegebiet. Sie wissen, das haben wir gemeinsam beschlossen. Das war, wie Sie wissen, aber mit den Brandenburgern nicht zu vereinbaren. Es lag nicht an uns. Es lag nicht am Senat. Es lag an den Interessen Brandenburgs. Deswegen haben wir das noch nicht geschafft.

Ansonsten danke ich Ihnen, dass Sie noch einmal den Inhalt dieses Staatsvertrages vorgetragen haben. Nur die Bewertungen, die Sie abgegeben haben, können so nicht stehenbleiben, denn sie sind so nicht richtig.

[Alice Ströver (Grüne): Der Rechnungshof!]

– Auf den Rechnungshof komme ich gleich! – Das erste Wesentliche, was wir mit dem Staatsvertrag ändern, ist die Verwendung der Gebührenanteile, die der Medienanstalt zustehen, die sie aber nicht verwendet, die sie nicht braucht. Es ist eine jahrelange Übung, dass diese Mittel am Ende des Jahres, wenn sie nicht verbraucht sind, für die genannten Aufgaben an den RBB gehen, die dieser damit erfüllt. Das ist die einzige Neuerung, die wir machen. Wir machen es nicht am Ende des Jahres, sondern vorher als Vorwegabzug, damit der RBB auch eine Sicherheit hat. Er will die Mittel verwenden und braucht damit nicht bis zum Ende des Jahres warten. Das ist die wesentliche Änderung dieses Staatsvertrages.

Jetzt kommen Sie aber mit der Kritik und sagen, das darf nicht für Private verwendet werden. Das sagt der Rechnungshof auch. Wir haben das geprüft, und es ist nun einmal so, dass auch mit Gebührenmitteln an bestimmten Stellen eine Förderung privater Initiativen, wie zum Beispiel Filmförderung, gemacht wird. Das führt am Ende auch dazu, dass Private die Mittel dann gebrauchen. Und wir wollen, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg sich auch an der Filmförderung beteiligt. Das kommt am Ende auch Privaten zugute. Auch das ist keine Zweckentfremdung von Gebührenmitteln.

Das ist auch der Wille des Rundfunkstaatsvertragsgebers. Auch weil im Rundfunkstaatsvertrag aller Länder dem Landesgesetzgeber genau dies ermöglicht wird, nämlich über die Verwendung dieser Mittel zu entscheiden, ist das ein rechtmäßiges Verfahren. Der Senat hat richtig verhandelt. Wir werden das als Gesetzgeber nachvollziehen, und es bewegt sich im Rahmen des § 40 des Rundfunkstaatsvertrags der Länder. Das ist das Erste. Ihre Kritik ist in diesem Punkt nicht überzeugend.

Der zweite Punkt, den Sie angeführt haben, dass die Rechtsaufsicht, also der Senat und die Landesregierung, an Sitzungen des Medienrates teilnehmen können: Das ist Usus in den meisten anderen Ländern, und das ist eine Frage der Kommunikation zwischen Rechtsaufsicht und Medienrat. Es geht überhaupt nicht darum, den Medienrat am Gängelband zu führen, sondern wir wollen die Kommunikation verbessern. Das ist die Interessenlage des Senats.

– Die Rechtsaufsicht nimmt auch an Sitzungen des Rundfunkrates des RBB teil. Das ist auch kein Systembruch. Wir haben gesagt, wir finden es richtig, dass von Zeit zu Zeit die Rechtsaufsicht daran teilnehmen kann, wenn sie das für vernünftig hält. Auch das ist nicht etwa ein Affront gegen das Abgeordnetenhaus – weil Sie sagen, das Abgeordnetenhaus wählt den Medienrat, und dann darf der Senat nicht teilnehmen. Ich kann nicht erkennen, wo ein Affront gegenüber dem Abgeordnetenhaus liegen soll.

Nächster Punkt – das haben Sie gar nicht angesprochen, das liegt uns aber sehr am Herzen – ist die Reform oder der Relaunch des Offenen Kanals. Wir schaffen mit dem Staatsvertrag die Voraussetzung dafür, dass der Offene Kanal auch qualitativ besser, attraktiver wird und für die Zukunft gewappnet sein kann. Wir ändern etwas in der Rechtsaufsicht, damit er unabhängiger arbeiten kann. Wir wollen jedoch nicht etwa – das wurde teilweise gefürchtet – eine Privatisierung des Offenen Kanals. Da gab es einige Missverständnisse. Es wird immer eine öffentliche Aufgabe bleiben. Es wird nur eine andere Rechtsform dafür zur Verfügung stehen.

Ich möchte zum Schluss sagen, dass wir hier keine Konkurrenzen zu Brandenburg aufbauen sollten. Wenn es jetzt eine gewisse Verbesserung für das Filmorchester Babelsberg gibt und wenn dort mit Mitteln, die wir mit zu verantworten haben, etwas gebaut werden kann, dann ist dies vernünftig. Es hat keinen Sinn, die Erbsen gegeneinander aufzurechnen: Was bekomme ich, was bekommst du? Dann kommen wir mit unseren Anliegen, die wir nämlich zum Beispiel bei dem nichtkommerziellen Radio haben, ebenfalls nicht weiter. Also, lassen Sie uns nicht so kleinkrämerisch aufrechnen, was Berlin und was Brandenburg bekommt! Ich glaube, der Staatsvertrag ist für die Medienregion Berlin-Brandenburg richtig. – Danke!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

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