Frank Zimmermann


Mitteilung zur Kenntnisnahme zum EU-Telekom-Paket

Auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion der Linkspartei beschloss das Abgeordnetenhaus am 29.05.2008 zum EU-Telekom-Paket die Aufforderung an den Senat, bei der Novellierung des Europäischen Telekommunikations-Rechtsrahmens gegenüber der EU-Kommission erneut die Zuständigkeit der Bundesländer für Rundfunkversorgung und Vielfaltsicherung geltend zu machen und die verfassungsrechtlich geschützten Funktion der Rundfunkveranstalter für Meinungsbildung und Meinungsvielfalt zu achten.
(Drucksache 16/1404; Den Antrag können Sie hier einsehen.)

In Beantwortung des Antrags liegt nun die Mitteilung zur Kenntnisnahme des Senats vor (Drucksache 16/1692 vom 27.08.2008):
“Berlin hat zusammen mit den übrigen Ländern zur Wahrung der vorgenannten
Positionen bereits im Vorfeld der Vorschläge der EU-Kommission am 22.09.2006
über den Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben (BR-Drs. 499/06), die bei
grundsätzlicher Unterstützung des EU-Vorhabens insbesondere fordert (Nr. 4 des
Beschlusses), die Bedeutung des Rundfunks für die öffentliche Meinungsbildung und
Demokratie zu berücksichtigen, so dass entsprechende Frequenzzuweisungen auf
nationaler Ebene möglich bleiben müssen.

Die Regierungschefs der Länder haben aus Anlass ihrer Sonderkonferenz am 7.
März 2007 in Brüssel ebenfalls Beschlüsse zur „Medienordnung in Europa“ auf
dieser Linie gefasst und diese in ihren Gesprächen mit Bundeskanzlerin Merkel und
Kommissionspräsident Barroso bzw. Kommissarin Reding zur Geltung gebracht.

Die Richtlinien-Vorschläge der EU-Kommission vom November 2007 sind von den
Ländern im Bundesrat behandelt worden (BR-Drs. 861-863/07). Am 14. März 2008
haben die Länder diesbezüglich eine weitere Bundesratsstellungnahme abgegeben,
die die vorstehenden Positionen bekräftigt.

Zusätzlich zu der Positionierung durch Stellungnahmen hat Berlin zusammen mit den
übrigen Ländern konkrete textliche Änderungsvorschläge erarbeitet und diese sowohl
dem Bundeswirtschaftsministerium (Federführung auf deutscher Seite) übermittelt als
auch selbst über die entsprechende Rats-Arbeitsgruppe in die Brüsseler Beratungen
des Kommissionsentwurfs eingebracht. Diese Textvorschläge sind entsprechend den
Ergebnissen der Ausschüsse des Europäischen Parlaments und der aktuellen
Fassung des Kompromisstextes der Ratspräsidentschaft laufend überarbeitet
worden, zuletzt am 17. Juli 2008.

Die Sitzung des Rates für Verkehr, Telekommunikation und Energie – Teil
Kommunikation am 12. Juni 2008 hat ergeben, dass sich eine weit überwiegende
Zahl der Mitgliedstaaten gegen die Vorschläge der Kommission zur Errichtung einer
Europäischen Agentur für elektronische Kommunikationsdienste (EECMA) und für
eine Verbesserung der bestehenden Strukturen - namentlich für eine Verstärkung der
European Regulators Group (ERG) - ausspricht. Auch die Vorschläge der
Kommission zum eigenen Vetorecht gegenüber einzelnen Maßnahmen der
nationalen Regulierungsbehörden sowie zu Kompetenzverlagerungen zur
Kommission in der Frequenzpolitik wurden von den Mitgliedstaaten überwiegend
abgelehnt. Allgemein wurde die Flexibilisierung der Frequenzverwaltung sowie der
technologie- und dienstneutrale Ansatz im Telekom-Paket begrüßt. Deutschland
setzte sich aktiv und unter Zustimmung einer Reihe von Mitgliedstaaten für den
Verbleib der Frequenzverwaltung bei den Mitgliedstaaten ein.

Die Länder haben ihre mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses
übereinstimmenden Positionen dann ferner beim Informellen Rat der EU-Minister für
Kultur und audiovisuelle Medien im Juli 2008 in Versailles vertreten.

Der Zeitplan des Rates sieht vor, bis zum Ende der slowenischen Präsidentschaft
einen Fortschrittsbericht über die Beratungen vorzulegen, die mit einem
gemeinsamen Standpunkt noch vor den Europawahlen 2009 abgeschlossen werden
sollen.

Berlin wird sich zusammen mit den anderen Ländern auch weiterhin dafür einsetzen,
dass die aus dem Beschluss des Abgeordnetenhauses folgenden Positionen bei der
Verabschiedung der Richtlinien des Telekom-Paketes Berücksichtigung finden.

Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

Berlin, den 25. August 2008

K l a u s W o w e r e i t
Regierender Bürgermeister”

Den gesamten Vorgang können Sie in der Parlamentdokumentation einsehen.

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