Frank Zimmermann


PM: Noch Änderungsbedarf zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Pressemitteilung der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand

Zum aktuellen Diskussionstand zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erklärt die SPD-Medienkommission beim Parteivorstand und ihr Vorsitzender Marc Jan Eumann:

1. Unterhaltung in Telemedien gehört, wie bei Radio und Fernsehen, neben Kultur, Bildung, Information zum Auftrag des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wer dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dieses Feld nehmen will, der schränkt seine Bestands- und Entwicklungsgarantie ein und nimmt ihm zugleich eine große Chance, auch über unterhaltende Elemente als Medium und Faktor zu wirken. Gerade für Kinder und Jugendliche ist die Kombination aus Information und Unterhaltung besonders wichtig. Deswegen darf es keinen Ausschluss von Unterhaltung bei sendungsbezogenen bzw. nichtsendungsbezogenen Telemedien geben.

2. Die zeitliche Verweildauer auf 7 Tage ist ein - auf Vorschlag der Rundfunkanstalten - gefundener Kompromiss. Aus Sicht der Medienkommission ist es allerdings sinnvoller, sich beispielsweise auf das von der ARD vorgelegte Verweildauerkonzept zu verständigen.

3. Mit Blick auf die bereits bestehenden Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine Beauftragung, wie sie sich aus dem Schreiben der EU-Kommission vom April des Jahre 2007 ergibt, sinnvoll. Sämtliche Onlineangebote nachträglich mit einem 3-Stufen-Test zu belegen, lehnt die SPD-Medienkommission ab. Sie geht allerdings davon aus, dass alle neuen bzw. veränderten Angebote dem 3-Stufen-Test, so wie er sich jetzt im Entwurf des § 11 abbildet, unterzogen werden.

4. Der unbestimmte Rechtsbegriff der „presseähnlichen Angebote“ birgt die Gefahr, dass der beabsichtigte Interessensausgleich zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Privaten Anbietern nicht erreicht wird. Dabei wird die Zielsetzung des Gesetzgebers geteilt, beiden Bereichen eine Bestands- und Zukunftsperspektive zu geben. Angesichts der dynamischen Entwicklung im Online-Bereich ist der Weg, die Interessenslagen durch unbestimmte Rechtsbegriffe zu bestimmen, risikoreich. Deshalb schlagen wir vor, den Gedanken der Co-Regulierung für diesen Bereich in den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu übernehmen und somit die Beteiligten in die Entwicklung geeigneter Instrumente und Abgrenzungskriterien zur Erreichung des vorgegebenen Ziels selbst mit einzubeziehen.

5. Die Medienkommission erwartet, dass die Rundfunkkommission der Länder diese Punkte bei der Umsetzung des 12. Rundfunkänderungsstaatvertrages berücksichtigt.

Weitere Informationen zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag finden Sie hier.

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