PM: Vorschläge der EU-Kommission zu Kommunikationsnetzen und -diensten
Pressemitteilung von Marc Jan Eumann MdL und Vorsitzender der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand, Martin Stadelmaier, Staatssekretär Kabinett Kurt Beck, Rheinland-Pfalz, Bernhard Rapkay MdEP:
Klare Sache: Die neuen Vorschläge der Kommission werden abgelehnt
Mit den neuen Textvorschlägen ignoriert die Kommission die Vorschläge des Parlaments und
die rundfunkrechtlichen Kompetenzen der Länder.
Mit ihren am 7. November 208 vorgelegten neuen Texten zum „gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze -und dienste“ (Richtlinie 2002/21/EG ignoriert die Kommission die Entscheidungen des Europäischen Parlaments in erster Lesung, die eine ausgewogene Abwägung der Interessen von kommerziellen Anbietern neuer drahtloser Kommunikationsdienste und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet.
Die Vorschläge des Parlaments berücksichtigen die verfassungsrechtlich zugesicherten Entwicklungsmöglichkeiten für den digital-terrestrischen Rundfunk und unterstützten zugleich neue zukunftsweisende mobile Breibranddienste. Diese ausbalancierten“sowohl als auch“ Vorschläge waren im Parlament in erster Lesung verabschiedet worden. Die Kommission lehnt die Vorschläge des Parlaments in den für den Rundfunk relevanten Passagen ohne Begründung ab und kehrt zu ihrer eigenen Ursprungsversion zurück.
Das Argument der Kommission, ihr Entwurf diene der Verwirklichung des Binnenmarktes kann nicht greifen; für Frequenzen sind die Zielvorgaben des einheitlichen Binnenmarktes nachrangig. Die Kommission missachtet das international rechtlich verbindliche ITURegelwerk zur Vergabe von Frequenzbändern. Sie ignoriert den rundfunkrechtlichen Grundsatz der Technik-und Dienstneutralitität und die Schutzwürdigkeit der in Betrieb befindlichen Rundfunkdienste.
Für Rundfunk muss der Grundsatz der Technologie – Dienstneutralität gelten. Mit der von der Kommission favorisierten Definition bestimmter Ausnahmetatbestände von diesem Prinzip müsste sich Rundfunkveranstalter in einem bürokratischen und aufwendigen Prozess für Ausnahmen rechtfertigen. Das entbehrt jeder sachlichen Grundlage und würde durch die Rechtsunsicherheit der Veranstalter zum Hemmschuh der technischen Entwicklung und Vielfalt.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Vorwurf zu sehen, die Behörde zur Umsetzung einer paneuropäische harmonisierten Frequenzpolitik sei überdimensioniert. Es ist der Versuch der Kommission, die gute Arbeit der nationalen Regulierungsbehörden zu diskreditieren. Der Vorwurf ist ein Täuschungsmanöver der Kommission, mit dem sie sich die Kompetenzen zu erschleichen sucht, die ihr nicht zustehen.
Wir fordern den Rat auf, bei seiner Beratung der Textvorschläge am 27.11. folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Beachtung der in erster Lesung vom Parlament erarbeiteten Vorschläge im Sinne einer fairen Balance zwischen kommerziellen und öffentlichen Interessen;
- Die Hoheit der Frequenzpolitik bleibt .- ungeachtet aller Koordinationserfordernisse – bei den Mitgliedsstaaten;
- Die international bindenden ITU Regeln für die Vergabe von Frequenzbändern sind zu beachten
- Der Kommission stehen keinerlei Kompetenzen in rundfunkrelevanten Frequenzfragen zu. Das Europäische Parlament wird jedenfalls in seiner zweiten Lesung darauf achten, dass diese Grundsätze in der Telekommunikationsgesetzgebung verankert werden. Die sozialdemokratische Fraktion wird sich jedenfalls dementsprechend positionieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Büro Bernhard Rapkay,
Brüderweg 10-12, 44135 Dortmund,
Telefon: 0231 58 56 16.