Rat der Europäischen Union
Council of the European Union
Der Rat der Europäischen Union - Vertretung der nationalen Regierungen
Im Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten. Er wird auch Ministerrat genannt, weil sich aus den 27 EU-Mitgliedstaaten die jeweils zuständigen Minister in Brüssel oder Luxemburg versammeln.
Die Hauptaufgabe des Rates ist es, - zumeist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament - Rechtsvorschriften zu verabschieden. Darüber hinaus ist der Rat im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen das wichtigste Entscheidungsorgan.
Wechselnde Aufgaben - wechselnde Besetzung
An der Tagung des Ministerrates nimmt aus jedem der 27 Mitgliedstaateen jeweils ein Minister teil. Je nachdem, aus welchem Sachbereich Entscheidungen anstehen, ist auch die Zusammensetzung des Rates eine andere: Handelt es sich um Außenpolitik, so treffen sich die 27 Außenminister. Sie bilden den sogenannten Rat “Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen” (vereinfacht “Allgemeiner Rat” genannt). Handelt es sich hingegen um wirtschaftspolitische Fragestellungen, versammeln sich die Wirtschafts- und Finanzminister der Mitgliedstaaten. Es wird dann vom Rat “Wirtschaft und Finanzen” (auch ECOFIN-Rat genannt) gesprochen. Insgesamt gibt es neun verschiedene Zusammensetzungen des Rates. Trotz der “wechselnden Besetzung” stellt der Europäische Rat aber nur ein Organ der EU dar.
Eine herausragende Rolle spielt der “Europäische Rat”. Er setzt sich nicht aus den Fachministern, sondern aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen. Obwohl auch er kein eigenes Organ ist, hat er faktisch eine enorme Bedeutung. Die Staats- und Regierungschefs formulieren auf ihren Gipfeltreffen die wesentlichen Leitlinien der europäischen Zusammenarbeit und treffen wichtige Entscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Wirtschafts- und Währungspolitik.
Eine ausführliche Darstellung des Europäischen Rats finden Sie hier.
Die Ratspräsidentschaft
Der Vorsitz im Rat der EU wechselt turnusmäßig alle sechs Monate zwischen den Mitgliedsstaaten. Deutschland hatte die Präsidentschaft zuletzt im ersten Halbjahr 2007. Die Ratspräsidentschaft hat zunächst organisatorische Pflichten inne: So etwa die Koordinierung der Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs (siehe unten), Vorbereitung und Durchführung der 100 offiziellen und informellen Ministertreffen oder die wöchentlichen Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter sowie der rund 1500 Arbeitsgruppensitzungen. Bei allen Ratstreffen führt der Vertreter des Landes, das die Präsidentschaft inne hat, den Vorsitz.
Die Präsidentschaft hat auch die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wenn Verhandlungen in eine Sackgasse geraten. Die Präsidentschaft ist zudem für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zuständig, vertritt die EU nach außen und ist Ansprechpartner für Drittstaaten.
Zu Beginn der Präsidentschaft legt das vorsitzführende Land ein Programm vor, das dem Europäischen Parlament zur Diskussion vorgelegt wird. Das Programm der deutschen Ratspräsidentschaft sah u.a. die Fortentwicklung des Verfassungsvertrags und eine Forcierung der Energie- und Umweltpolitik vor. Am Ende jeder Präsidentschaft gibt das Land vor dem Europäischen Parlament einen Rechenschaftsbericht ab.
Der Generalsekretär des Rates
Das Amt des Generalsekretärs des Rates (scherzhaft auch Herr oder Frau GASP genannt) wird seit 1999 von Javier Solana ausgeübt. Der Spanier ist zugleich der Hohe Beauftragte für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist. Der Hohe Vertreter ist der höchste Vertreter und Sprecher der EU im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik.
Mehrheiten und Stimmgewichtung
Die meisten Beschlüsse des Rates der Europäischen Union werden mit qualifizierter Mehrheit auf der Grundlage einer festgelegten Stimmgewichtung zwischen den Mitgliedstaaten gefasst. Die Gewichtung der Stimmen erfolgt nach der Bevölkerungsgröße jedes Staates.
Eine Übersicht über Stimmverteilung und Mehrheitsbildung finden Sie hier.
