Frank Zimmermann


Rat der Europäischen Union: Stimmverteilung und Mehrheitsbildung

Die meisten Beschlüsse des Rates der Europäischen Union werden mit qualifizierter Mehrheit auf der Grundlage einer festgelegten Stimmgewichtung zwischen den Mitgliedstaaten gefasst. Die Gewichtung der Stimmen erfolgt nach der Bevölkerungsgröße jedes Staates.
Die Stimmgewichte sind jedoch nicht exakt proportional zur Bevölkerungsgröße, sondern zu Gunsten der bevölkerungsschwächeren Länder angepasst.

Entscheidet der Rat auf der Basis eines Kommissionsvorschlages, so ist eine qualifizierte Mehrheit dann erreicht, wenn mindestens 14 Mitgliedsstaaten einem Beschluss zustimmen und zudem mindestens 255 der insgesamt 345 Stimmen zusammenkommen.

Jedes Mitgliedsland kann darüber hinaus prüfen lassen, ob durch die befürwortenden Stimmen mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten werden. Ist dies nicht der Fall, so ist die Entscheidung abgelehnt.

Wenn der Rat nicht auf der Basis eines Kommissionsvorschlags handelt, steigt die Mindestzahl von Mitgliedstaaten, die dem Beschluss zustimmen müssen, auf 18.

Stimmverteilung im Ministerrat

Mitgliedstaat Einwohnerzahl Stimmen im Rat der EU
Deutschland 82,3 Mio 29
Frankreich 63,4 Mio 29
Italien 59,1 Mio 29
Vereinigtes Königreich 60,8 Mio 29
Polen 38,1 Mio 27
Spanien 44,5 Mio 27
Rumänien 21,6 Mio 14
Niederlande 16,4 Mio 13
Belgien 10,6 Mio 12
Griechenland 11,2 Mio 12
Portugal 10,6 Mio 12
Tschechien 10,3 Mio 12
Ungarn 10,1 Mio 12
Bulgarien 7,7 Mio 10
Österreich 8,3 Mio 10
Schweden 9,1 Mio 10
Dänemark 5,4 Mio 7
Finnland 5,3 Mio 7
Irland 4,3 Mio 7
Litauen 3,4 Mio 7
Slowakei 5,4 Mio 7
Estland 1,3 Mio 4
Lettland 2,3 Mio 4
Luxemburg 500 Tsd 4
Slowenien 2,0 Mio 4
Zypern 800 Tsd 4
Malta 400 Tsd 3
Gesamte EU ca. 495 Mio 345

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