rbb-Rundfunkrat
Die Organe des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) sind laut rbb-Staatsvertrag Rundfunkrat, Verwaltungsrat sowie Intendantin bzw. Intendant des Senders.
Dem Rundfunkrat gehören 30 Mitglieder, die das öffentliche Leben und damit die Allgemeinheit der Länder Berlin und Brandenburg vertreten. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Gemäß § 13 des rbb-Staatsvertrags “überwacht der Rundfunkrat die Einhaltung der Programmgrundsätze und berät den Intendanten oder die Intendantin in allgemeinen Programmangelegenheiten. Eine Kontrolle einzelner Sendungen durch den Rundfunkrat vor ihrer Ausstrahlung ist nicht zulässig.”
Weiterhin gehört es zu den Aufgaben des Rundfunkrates, die Intendantin/den Intendanten, die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Direktorinnen bzw. Direktoren des Sender zu wählen.
Aus seiner Mitte benennt der Rundfunkrat Mitglieder für einen Programmausschuss sowie einen Haushalts- und Finanzausschuss. Die Ausschüsse unterstützen den Rundfunkrat bei der Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlüsse.
Sitzungstermine des Rundfunkrates:
Die Sitzungen des Rundfunkrates sind öffentlich. Sie finden im Wechsel an den Standorten des rbb in Berlin und Potsdam statt:
12. Februar 2009, 16.00 Uhr in Berlin (Fernsehzentrum Berlin/14. OG)
26. März 2009, 16.00 Uhr: Potsdam (Konferenzraum des FSZ)
7. Mai 2009, 16.00 Uhr: Berlin (Fernsehzentrum Berlin/14. OG)
9. Juli 2009, 16.00 Uhr: Potsdam (Konferenzraum des FSZ)
17. September 2009, 16.00 Uhr: Berlin (Fernsehzentrum Berlin/14. OG)
5. November 2009, 16.00 Uhr: Potsdam (Konferenzraum des FSZ)
10. Dezember 2009, 16.00 Uhr: Berlin (Fernsehzentrum Berlin/14. OG)
Die jeweilige Tagesordnung können Sie hier einsehen.