Frank Zimmermann


Offenlegung der Einkünfte von Mandatsträgern

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2007 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Mitglieder des Bundestags bestimmte Nebeneinkünfte offen legen müssen. Ob diese Pflicht auch für die Landtage gilt, ist umstritten. Für das Abgeordnetenhaus wird dies vielfach mit dem Hinweis auf seinen Status als „Halbtagsparlament“ verneint. Argument: Die nebenher tätigen Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmer könnten nicht verpflichtet werden, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu offenbaren.
Ich halte diese Ansicht für zweifelhaft, da Karlsruhe jedenfalls für die Mitglieder des Bundestags ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Erkennbarkeit von Interessenverflechtungen oder wirtschaftlichen Abhängigkeiten anerkannt hat. Es hat die Anzeigepflicht für solche Tätigkeiten und Einkünfte bejaht, die auf für das Mandat bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können. Für die Gesetzgebungsorgane der Länder dürfte das öffentliche Interesse nicht geringer zu bewerten sein.

Wie dem auch sei - eine Veröffentlichungspflicht für Berliner Mandatsträger müsste in das Abgeordnetengesetz geschrieben werden, wofür wohl derzeit keine Mehrheit vorhanden ist.

Selbstverständlich sind Abgeordnete aber frei, Auskunft über persönliche Daten  und auch über ihre finanziellen Verhältnisse zu geben.  Mir erscheint es sinnvoll, Transparenz herzustellen und Sie über meine Einkünfte, Abgaben und Ausgaben zu informieren. Wer möchte, kann sich dazu einen Überblick verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Zimmermann

Einkommensverhaltnisse Frank Zimmermann, MdA

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