SPD-Mitglieder des Senats wollen dem BKA-Gesetz nicht zustimmen
Am 18. November 2008 erklären Innensenator Erhart Körting sowie Justizsenatorin Gisela von der Aue, dem BKA-Gesetzentwurf nicht zustimmen zu wollen.
Im Folgenden ist die gemeinsame Presseerklärung der Senatsverwaltungen für Justiz sowie Inneres und Sport dokumentiert.
“Stellungnahme der Justizsenatorin und des Innensenators zum BKA-Gesetz
Aus Sicht der SPD-Mitglieder des Senates, Justizsenatorin Gisela von der Aue und Innen-senator Dr. Ehrhart Körting, ist der BKA-Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig:
„1. Es gibt keine saubere Abgrenzung der Zuständigkeit von Bund und Ländern. Es muss klargestellt werden, dass das BKA nur tätig werden darf, wenn es um die Abwehr einer konkreten Gefahr geht. Allein auf die Abwehr abstrakter Gefahren, die vom internationalen Terrorismus ausgehen, kann sich eine Allzuständigkeit des BKA nicht gründen.
2. Alle Berufsgeheimnisträger sollen denselben Schutz genießen.
3. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum die Anordnung einer Rasterfahndung generell unter Richtervorbehalt steht, hingegen bei dem schwerer wiegenden Grundrechtseingriff der Online-Durchsuchung eine Anordnung durch den BKA-Präsidenten in Eilfällen ausreichen soll.“
Die Justizsenatorin hat daher im Rechtsausschuss des Bundesrates einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzent-wurfes gestellt.
Darüber hinaus äußert der Innensenator Verständnis für die Bedenken in türkischen Zeitungen, die die Ungleichbehandlung von Geistlichen christlicher Kirchen oder anerkannter Religions-gemeinschaften mit Geistlichen anderer Religionsgemeinschaften, die noch nicht über einen öffentlich-rechtlichen Status verfügen, etwa mit Imamen, wäre mit dem Gleichheitsgebot nicht vereinbar.
Der Gesetzentwurf nimmt Bezug auf den Begriff des Geistlichen in der Strafprozessordnung und dem Strafgesetzbuch. Nach der Kommentarliteratur zu diesen Gesetzen stehen Zeugnisver-weigerungsrechte oder ähnliches nur Geistlichen christlicher oder anderer anerkannter Religionen zu. Im BKA-Gesetz sollte dringend klargestellt werden, dass die gleichen Zeugnis-verweigerungsrechte und damit ein Verbot des Abhörens für alle Geistlichen und somit auch für die Imame der Muslime gilt.
Obwohl diese Frage schon im Vorfeld erörtert wurde, ist das Schweigen des Gesetzentwurfes dazu und damit das Offenhalten der Frage, ob auch Imame diesen Schutz genießen, unter Integrationsgesichtspunkten absolut kontraproduktiv.”