Verträge der Europäischen Union
Die Europäische Union beruht auf rechtstaatlichen Grundsätzen und leitet ihr Handeln aus Verträgen ab, die von den Mitgliedstaaten vereinbart werden. Stets wurden bestehende Verträge geändert und ergänzt, um sie den Entwicklungen der Gemeinschaft anzupassen. Die EU-Organe können auf Grundlage der Verträge weitere Rechtsvorschriften erlassen.
Die Auflistung soll Ihnen einen Überblick über die Entwicklung der Europäischen Verträge erleichtern.
Eine ausführliche Übersicht über die Verträge der Europäischen Union sowie die Volltexte finden Sie unter www.europa.eu.
Vertrag über die Gründung der EGKS (1951)
Der am 18. April 1951 in Paris unterzeichnete Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) trat am 23. Juli 1952 in Kraft und lief am 23. Juli 2002 aus.
Die Verträge von Rom (1957)
Der Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde am 25. März 1957 unterzeichnet und trat am 1. Januar 1958 in Kraft. Zur gleichen Zeit wurde der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (Euratom) wurde zur gleichen Zeit unterzeichnet. Sie werden als die Verträge von Rom bezeichnet.
Der Fusionsvertrag (1967)
Der in Brüssel am 8. April 1965 unterzeichnete Fusionsvertrag, trat am 1. Juli 1967 in Kraft und setzte einen gemeinsamen Rat und eine gemeinsame Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein.
Die Einheitliche Europäische Akte (1987)
Die Einheitliche Europäische Akte, die in Luxemburg und Den Haag unterzeichnet wurde, trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Sie definiert erstmals den Begriff des einheitlichen europäischen Binnenmarkts.
Der Vertrag von Maastricht (1992)
Der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union trat am 1. November 1993 in Kraft. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt. Die Präambel enthält den Gründungsakt der “Europäischen Union”, die neben der “Europäischen Gemeinschaft” auch weitere „Politiken und Formen der Zusammenarbeit“ (Artikel 2 EU-Vertrag) umfasst. Somit entsteht ein Drei-Säulen-System aus
1. Europäischer Gemeinschaft
2. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie
3. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS).
Der Vertrag von Amsterdam (1997)
Der am 2. Oktober 1997 unterzeichnete Vertrag von Amsterdam trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Mit ihm wurden der EU- und der EG-Vertrag geändert und ergänzt. Ihm sind die konsolidierte Fassung des EU- und des EG-Vertrages beigefügt.
Der Vertrag von Nizza (2001)
Der am 26. Februar 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza trat am 1. Februar 2003 in Kraft.
Der Vertrag von Nizza sowie EU-Vertrag und EG-Vertrag wurden in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt. Hauptziel des Vertrags von Nizza war eine institutionelle Reform zur Bewältigung der kommenden Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten (in 2004) bzw. auf 27 Mitgliedstaaten (in 2007).
Der Vertrag von Lissabon (2007)
Der Vertrag von Lissabon wurde am 13. Dezember 2007 unterzeichnet.Der Vertrag entstand in der Folge des Scheiterns einer Europäischen Verfassung (”Vertrag über eine Verfassung über Europa”, 2004). Der Verfassungsentwurf wurde in Frankreich und den Niederlanden bei Volksabstimmungen abgelehnt.Der Vertrag von Lissabon sieht eine Reihe institutioneller Veränderungen sowie eine Grundrechtecharta vor. Der Ratifizierungsprozess geriet durch ein ablehnendes Referendum Irlands ins Stocken.